Energiekostenausgleich (EKA) Link zur Förderung

Mit dem vorliegenden Förderprogramm soll sichergestellt werden, dass die bestehende Sportstättenstruktur, die durch gemeinnützige Sportstättenbetreiber:innen im eigenem Namen und auf eigene Rechnung geführt wird, trotz der außergewöhnlich stark gestiegenen Energiepreise aufrechterhalten werden kann und den Sportstättennutzer:innen durch die zumindest teilweise Weitergabe des finanziellen Vorteiles aus der Förderung zu einem angemessenen Preis-Leistungsverhältnis weiterhin zur Verfügung steht.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport, Sektion Sport, Stabsstelle Budgetangelegenheiten
1030 Wien, Dampfschiffstraße 4
01 71606-0
https://www.bmkoes.gv.at

Bundes-Sport GmbH
1020 Wien, Waschhausgasse 2/2. OG
01 5032344
office@bundes-sport-gmbh.at
https://www.bundes-sport-gmbh.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 08.04.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

§ 14 Abs. 1 Z 7 und Z 9 BSFG 2017 i.V.m. § 5 Abs. 4 BSFG 2017

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

15 Mio. Euro

Wirkungsziele

Sport und Bewegung als Grundlage für eine gesunde Lebensführung in allen Altersgruppen stärken.

Referenznummer

1062512