In der Sitzung der Generalversammlung der ELGA GmbH werden Gesellschafterzuschüsse der ELGA GmbH beschlossen.
Die Gesellschafter leisten damit einen finanziellen Beitrag, sodass die ELGA GmbH ihre Aufgaben wahrnehmen kann.
Das gegenständliche Leistungsangebot bildet den Gesellschafterzuschuss des Bundes (Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz) ab.