Förderung zur Erhöhung des Entgelts für Pflegepersonal Link zur Förderung

  • Der Bund stellt Zweckzuschüsse bereit, die der Erhöhung des Entgelts von Pflege- und Betreuungspersonal dienen
  • Ziel ist es, eine bessere Bezahlung zu gewährleisten und Zusatzleistungen durch Kompetenzverschiebungen von Pflegepersonal abzudecken
  • Das Land Steiermark übernimmt die Auszahlung der Zweckzuschüsse an betroffene Träger in der Pflege
Dieser Antrag steht folgenden Zielgruppen zur Verfügung:
  • Unternehmen
  • Non-Profit-Organisationen
  • Öffentlichen Einrichtungen

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 8 Gesundheit und Pflege
8010 Graz, Friedrichgasse 9
+43 (316) 877-3550
pflegemanagement@stmk.gv.at

Rechtsgrundlage

Entgelterhöhungs-Zweckzuschussgesetz, Richtlinie Erhöhung des Entgelts von Pflege- und Betreuungspersonal
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1062447