SIBET - Projekt- und Basisförderung für Stadtteilarbeit Link zur Förderung

Die Stadt Graz gewährt eine Projekt- und Basisförderung für Stadtteilarbeit. 

SIBET - Basisförderung Stadtteilarbeit:

Im Rahmen der Siedlungsbetreuung (SIBET) kann eine Basisförderung für Stadtteilzentren, Nachbarschaftszentren und Stadtteiltreffs beantragt werden.

SIBET - Projektförderung Stadtteilarbeit:

Projekte der Stadtteilarbeit sind zeitlich und räumlich begrenzte Maßnahmen. Die mit den Menschen gemeinsam gesetzten Aktionen haben Vernetzungs- und Beteiligungsprozesse zum Ziel, um eine möglichst nachhaltige Verbesserung der jeweiligen Lebenssituation zu erreichen. 

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Landeshauptstadt Graz, MA 21 Amt für Wohnungsangelegenheiten
8010 Graz, Schillerplatz 4
0316 872 5441
wohnungswesen@stadt.graz.at
https://www.graz.at

Förderhöhe:

  • Stadtteilzentren: bis zu € 150.000 (inkl. € 25.000 je Außenstelle)
  • Nachbarschaftszentren: bis zu € 50.000.
  • Stadtteiltreffs: bis zu € 15.000
  • Stadtteilprojekte: bis zu € 10.000

Die Basisfinanzierung kann als Eigenmittelanteil für Drittmittelfinanzierungen geltend gemacht werden.

Es gelten die Vorgaben der Förderungsrichtlinie der Landeshauptstadt Graz in der jeweils gültigen Fassung. 

Leistungskontrolle:

Abfrage der Förderstelle in elektronischen Registern (Melderegister, Firmenbuch, Unternehmensregister etc.) gem. § 17 Abs. 2 E-Government-Gesetz

Abrechnungskontrolle:

Gemäß der Allgemeinen Förderungsrichtlinie der Landeshauptstadt Graz vom 11.04.2019, GZ.: Präs-020864/2017/0002.

Rechtsgrundlage

Richtlinie des Gemeinderates vom 19.05.2022, GZ: A21-017563/2009/0070, betreffend Richtlinien für die Stadtteilarbeit in Graz (SIBET). Auf Grund § 45 Abs. 2 Ziffer 25 Statut der Landeshauptstadt Graz 1967, LGBl. Nr. 130/1967, idF LGBl. Nr. 118/2021.
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht begrenzt

Referenznummer

1062348