SIBET - Projekt- und Basisförderung für Stadtteilarbeit Link zur Förderung kopieren

Die Stadt Graz gewährt eine Projekt- und Basisförderung für Stadtteilarbeit. 

SIBET - Basisförderung Stadtteilarbeit:

Im Rahmen der Siedlungsbetreuung (SIBET) kann eine Basisförderung für Stadtteilzentren, Nachbarschaftszentren und Stadtteiltreffs beantragt werden.

SIBET - Projektförderung Stadtteilarbeit:

Projekte der Stadtteilarbeit sind zeitlich und räumlich begrenzte Maßnahmen. Die mit den Menschen gemeinsam gesetzten Aktionen haben Vernetzungs- und Beteiligungsprozesse zum Ziel, um eine möglichst nachhaltige Verbesserung der jeweiligen Lebenssituation zu erreichen. 

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Landeshauptstadt Graz, MA 21 Amt für Wohnungsangelegenheiten
8010 Graz, Schillerplatz 4
0316 872 5441
wohnungswesen@stadt.graz.at
https://www.graz.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 19.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Förderhöhe:

  • Stadtteilzentren: bis zu € 150.000 (inkl. € 25.000 je Außenstelle)
  • Nachbarschaftszentren: bis zu € 50.000.
  • Stadtteiltreffs: bis zu € 15.000
  • Stadtteilprojekte: bis zu € 10.000

Die Basisfinanzierung kann als Eigenmittelanteil für Drittmittelfinanzierungen geltend gemacht werden.

Es gelten die Vorgaben der Förderungsrichtlinie der Landeshauptstadt Graz in der jeweils gültigen Fassung. 

Leistungskontrolle:

Abfrage der Förderstelle in elektronischen Registern (Melderegister, Firmenbuch, Unternehmensregister etc.) gem. § 17 Abs. 2 E-Government-Gesetz

Abrechnungskontrolle:

Gemäß der Allgemeinen Förderungsrichtlinie der Landeshauptstadt Graz vom 11.04.2019, GZ.: Präs-020864/2017/0002.

Rechtsgrundlage

Richtlinie des Gemeinderates vom 19.05.2022, GZ: A21-017563/2009/0070, betreffend Richtlinien für die Stadtteilarbeit in Graz (SIBET). Auf Grund § 45 Abs. 2 Ziffer 25 Statut der Landeshauptstadt Graz 1967, LGBl. Nr. 130/1967, idF LGBl. Nr. 118/2021.
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht begrenzt

Referenznummer

1062348