Die Stadt Graz gewährt den im Gemeinderat vertretenen Wahlparteien eine freiwillige Subvention unter dem Titel Klubförderung.
Die Höhe der Klubförderung wird auf Grund des Budgetbeschlusses der Stadt Graz mit € 4,50 pro Wahlberechtigten und nach dem Wahlergebnis der Wahlparteien bei der letzten Gemeinderatswahl berechnet.
Die Klubförderung wird zusätzlich zu der gesetzlich nach §§ 6d bis 6g StPFöLVG vorgesehenen Parteienförderung ausbezahlt.