Partei- und Klubförderung für Grazer Gemeinderat Link zur Förderung

Die Stadt Graz gewährt den im Gemeinderat vertretenen Wahlparteien eine freiwillige Subvention unter dem Titel Klubförderung.

Die Höhe der Klubförderung wird auf Grund des Budgetbeschlusses der Stadt Graz mit € 4,50 pro Wahlberechtigten und nach dem Wahlergebnis der Wahlparteien bei der letzten Gemeinderatswahl berechnet.

Die Klubförderung wird zusätzlich zu der gesetzlich nach §§ 6d bis 6g StPFöLVG vorgesehenen Parteienförderung ausbezahlt.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Landeshauptstadt Graz, MA 8 Finanz- und Vermögensdirektion
8010 Graz, Hauptplatz 1, Rathaus
0316 872 3300
finanzdirektion@stadt.graz.at
https://www.graz.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 12.11.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Abrechnungskontrolle:

Gemäß der Allgemeinen Förderungsrichtlinie der Landeshauptstadt Graz vom 11.04.2019, GZ.: Präs-020864/2017/0002.

Rechtsgrundlage

Förderungsrichtlinie des Gemeinderates vom 29.06.2017 mit dem Titel Partei- und Klubförderung für Grazer Gemeinderat
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht begrenzt

Referenznummer

1062330