Förderfähig sind die für den Zeitraum des Betriebs anfallenden Kosten (Nutzungskosten, Betriebskosten, Gestaltung etc.).
Nicht förderbar sind Eigenleistungen der Unternehmen und Kosten, die sich nicht unmittelbar auf die Pop-up-Nutzung beziehen (z.B. Wareneinsatz, Steuerberatung, Rechtsberatung etc.).
Die Zielgruppe sind alle, die ein innovatives, nahhaltiges Konzept in einer leerstehenden Geschäftsfläche umsetzten möchten.
Für die inhaltliche Beurteilung des Förderansuchens kommen die folgenden Kriterien zur Anwendung:
- Innovation
- Nachhaltigkeit
- Wirtschaftlichkeit
- Regionalität
- Stärkung des Straßenzuges
Anträge können gemäß den dafür vorgesehenen budgetären Mitteln, jedoch vor der Geschäftseröffnung, eingereicht werden.
Antragsformular mit einer geschäftsmäßigen Unterfertigung durch die Geschäftsführerin oder den Geschäftsführer oder die Zeichnungsberechtigte oder den Zeichnungsberechtigten.
Ausführliche Projektbeschreibung mit Bezugnahme auf die in der Ausschreibung definierten Ziele.
Die Fördernehmerin bzw. der Förderwerber hat eine Nutzungsvereinbarung mit dem/der Eigentümer:in vorzulegen und die gewerberechtlichen Vorschriften einzuhalten.