Pop-Up-Nutzung Link zur Förderung

Die Stadt Graz gewährt eine Förderung zur Pop-Up-Nutzung von freistehenden Geschäftsflächen.

Die Höhe der Förderung beträgt 75% der anrechenbaren Kosten jedoch maximal € 3.000,-.

Die Pop-up-Nutzung muss sich mindestens über einen Zeitraum von vier Wochen erstrecken.

Dieser Antrag steht folgenden Zielgruppen zur Verfügung:
  • Bürgerinnen und Bürgern
  • Unternehmen
  • Non-Profit-Organisationen

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Landeshauptstadt Graz, MA 15 Abteilung für Wirtschaft und Tourismusentwicklung
8020 Graz, Stiegergasse 6
0316 872 4800
wirtschaft@stadt.graz.at
https://www.wirtschaft.graz.at

Leistungskontrolle:

Abfrage der Förderstelle in elektronischen Registern (Melderegister, Firmenbuch, Unternehmensregister etc.) gem. § 17 Abs. 2 E-Government-Gesetz

Abrechnungskontrolle:

Gemäß der Allgemeinen Förderungsrichtlinie der Landeshauptstadt Graz vom 11.04.2019, GZ.: Präs-020864/2017/0002.

Rechtsgrundlage

Richtlinie des Gemeinderates vom 16.02.2023 zur temporäre POP-UP Nutzung von freistehenden Geschäftsflächen. Aufgrund des § 45 Abs. 2 Z 25 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl. Nr. 130/1967 i.d.F. LGBl. Nr. 118/2021
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen/Transferzahlungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht begrenzt

Referenznummer

1062314