Breitbandanschlüsse Link zur Förderung

Die Stadt Graz fördert Breitbandanschlüsse von Kleinunternehmen im Stadtgebiet.

Die Förderung beträgt 50% der monatlichen netto Kosten maximal jedoch € 200,- pro Monat für den Zeitraum von mindestens 6 und maximal 12 Monaten. D.h. die maximale Förderung pro Unternehmen beträgt € 2.400,-.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Landeshauptstadt Graz, MA 15 Abteilung für Wirtschaft und Tourismusentwicklung
8020 Graz, Stiegergasse 6
0316 872 4800
wirtschaft@stadt.graz.at
https://www.wirtschaft.graz.at

Die Auszahlung der gewährten Förderung erfolgt an das Citymanagement und wird von diesem treuhändig verwaltet.

Nach Vorlage der Zahlungsbelege kann die Förderung nach dem 6. bzw. dem 12. Monaten an den/die Förderwerber/in ausbezahlt werden.

Leistungskontrolle:

Abfrage der Förderstelle in elektronischen Registern (Melderegister, Firmenbuch, Unternehmensregister etc.) gem. § 17 Abs. 2 E-Government-Gesetz

Abrechnungskontrolle:

Gemäß der Allgemeinen Förderungsrichtlinie der Landeshauptstadt Graz vom 11.04.2019, GZ.: Präs-020864/2017/0002.

Rechtsgrundlage

Richtlinie des Gemeinderates vom 29.06.2017, GZ.: A15-032717/2017/0001, für die Unterstützung von Hochleistungsdatenanschlüssen. Auf Grund des § 45 Abs. 2 Ziff. 25 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl. Nr. 130/1967 idF LGBl. Nr. 45/2016
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht begrenzt

Referenznummer

1062306