Geschäftsbelebung von straßenseitigem Leerstand in der Innenstadt Link zur Förderung

Die Stadt Graz gewährt eine Förderung zur Geschäftsbelebung von freien Flächen.

Ziel dieser Förderung ist es, den straßenseitigen Leerstand in den Erdgeschoßzonen der Innenstadt zu reduzieren.

Die Unterstützung besteht aus einem nichtrückzahlbaren Zuschuss zu den anerkannten Projektkosten. Die Unterstützung beträgt 75% der anerkannten Projektsumme. Die Förderung beträgt maximal € 10.000,-.

Dieser Antrag steht folgender Zielgruppe zur Verfügung:
  • Unternehmen

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Landeshauptstadt Graz, MA 15 Abteilung für Wirtschaft und Tourismusentwicklung
8020 Graz, Stigergasser 6
0316 872 4800
wirtschaft@stadt.graz.at
https://www.wirtschaft.graz.at

Leistungskontrolle:

Abfrage der Förderstelle in elektronischen Registern (Melderegister, Firmenbuch, Unternehmensregister etc.) gem. § 17 Abs. 2 E-Government-Gesetz

Abrechnungskontrolle:

Gemäß der Allgemeinen Förderungsrichtlinie der Landeshauptstadt Graz vom 11.04.2019, GZ.: Präs-020864/2017/0002.

Rechtsgrundlage

Richtlinie des Gemeinderates vom 16.02.2023, GZ.: A15/64465/2022/0002, zur Geschäftsbelebung von freien Flächen die mindestens sechs Monate ungenutzt waren. Aufgrund des § 45 Abs. 2 Z 25 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl. Nr. 130/1967 i.d.F. LGBl. Nr. 118/2021
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht begrenzt

Referenznummer

1062298