Geschäftsbelebung von straßenseitigem Leerstand in der Innenstadt Link zur Förderung

Die Stadt Graz gewährt eine Förderung zur Geschäftsbelebung von freien Flächen.

Ziel dieser Förderung ist es, den straßenseitigen Leerstand in den Erdgeschoßzonen der Innenstadt zu reduzieren.

Die Unterstützung besteht aus einem nichtrückzahlbaren Zuschuss zu den anerkannten Projektkosten. Die Unterstützung beträgt 75% der anerkannten Projektsumme. Die Förderung beträgt maximal € 10.000,-.

Dieser Antrag steht folgender Zielgruppe zur Verfügung:
  • Unternehmen

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Landeshauptstadt Graz, MA 15 Abteilung für Wirtschaft und Tourismusentwicklung
8020 Graz, Stigergasser 6
0316 872 4800
wirtschaft@stadt.graz.at
https://www.wirtschaft.graz.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 12.11.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Leistungskontrolle:

Abfrage der Förderstelle in elektronischen Registern (Melderegister, Firmenbuch, Unternehmensregister etc.) gem. § 17 Abs. 2 E-Government-Gesetz

Abrechnungskontrolle:

Gemäß der Allgemeinen Förderungsrichtlinie der Landeshauptstadt Graz vom 11.04.2019, GZ.: Präs-020864/2017/0002.

Rechtsgrundlage

Richtlinie des Gemeinderates vom 16.02.2023, GZ.: A15/64465/2022/0002, zur Geschäftsbelebung von freien Flächen die mindestens sechs Monate ungenutzt waren. Aufgrund des § 45 Abs. 2 Z 25 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl. Nr. 130/1967 i.d.F. LGBl. Nr. 118/2021
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht begrenzt

Referenznummer

1062298