Sonderrichtlinie Zuckerrübe 2023 Link zur Förderung kopieren

Die Sonderrichtlinie des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft zur Abfederung von erhöhten Aufwendungen zur Vorbeugung und im Falle eines massiven Derbrüsselkäferbefalls auf Zuckerrübenflächen im Jahr 2023 sieht einen Zuschuss für höhere Aufwendungen zur Gesunderhaltung der Zuckerrübenflächen zur Vorbeugung und Abwehr eines drohenden Befalls bzw. im Falle eines eingetretenen massiven Befalls durch den Derbrüsselkäfer vor. Unter Gesunderhaltungsmaßnahmen ist die Anlage und der Betrieb von Pheromonfallen zur Abwehr und Bekämpfung des Derbrüsselkäfers sowie Pflegemaßnahmen zur bestmöglichen Verhinderung des erneuten Auftretens eines massiven Befalls durch den Derbrüsselkäfer zu verstehen.

Als Förderungswerberinnen und Förderungswerber kommen in Betracht:

  • Natürliche Personen,
  • im Firmenbuch eingetragene Personengesellschaften, sofern die Beteiligung von Gebietskörperschaften 25 % nicht übersteigt, und
  • juristische Personen, sofern die Beteiligung von Gebietskörperschaften 25 % nicht übersteigt, die einen in Österreich gelegenen landwirtschaftlichen Betrieb im eigenen Namen und auf eigene Rechnung bewirtschaften.

Gebietskörperschaften (Bund, Länder, Gemeinden) und deren Betriebe kommen als Förderungswerberinnen und Förderungswerber nicht in Betracht.

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 02.11.2026)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Die Antragstellungs ist für die Landwirt:innen kostenlos.

Die Verständigung über die Genehmigung des Förderungsansuchens und die Auszahlung der Förderung erfolgt über die Agrarmarkt Austria.

Sollte ein Förderungsansuchen aufgrund der Nichterfüllung der Fördervoraussetzungen durch das jeweilige Bundesland abgelehnt werden, sendet die Agrarmarkt Austria ein Ablehnungsschreiben an die Betroffenen.

Allfällige Einsprüche sind an die zuständige Förderungsabwicklungsstelle des jeweiligen Bundeslandes zu richten.

Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach Prüfung der Fördervoraussetzungen.

Rechtsgrundlage

Bundesgesetz, mit dem Maßnahmen zur Sicherung der Ernährung sowie zur Erhaltung einer flächendeckenden, leistungsfähigen, bäuerlichen Landwirtschaft getroffen werden (Landwirtschaftsgesetz 1992 – LWG), BGBl. Nr. 375/1992; Verordnung des Bundesministers für Finanzen über Allgemeine Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln, BGBl. II Nr. 208/2014, Verordnung zur Übertragung der Durchführung von Förderungsmaßnahmen im Bereich der Land- und Forstwirtschaft an den Landeshauptmann (Übertragungsverordnung – ÜV-LF), BGBl. Nr. 141/1992; Verordnung (EU) Nr. 1408/2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen im Agrarsektor, ABl. Nr. L 352 vom 24.12.2013 S. 9; Sonderrichtlinie des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft zur Abfederung von erhöhten Aufwendungen zur Vorbeugung und im Falle eines massiven Derbrüsselkäferbefalls auf Zuckerrübenflächen im Jahr 2023

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

2 Mio. Euro

Wirkungsziele

Zukunftsraum Land - nachhaltige Entwicklung eines vitalen ländlichen Raumes sowie Sicherung einer effizienten, ressourcenschonenden, flächendeckenden landwirtschaftlichen Produktion und der in- und ausländischen Absatzmärkte

Referenznummer

1062280