Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz sowie Regionen und Wasserwirtschaft, Abteilung II 5
Land Burgenland
Land Oberösterreich
Land Niederösterreich
Land Steiermark
Land Wien
Um den Zuschuss in Anspruch nehmen zu können, muss der landwirtschaftliche Betrieb in einem an dieser Maßnahme teilnehmenden Bundesland, das sind Niederösterreich, Oberösterreich, Steiermark, Wien und Burgenland, liegen.
Der landwirtschaftliche Betrieb verfügt über Zuckerrübenflächen zumindest im Ausmaß von 1 Hektar, auf denen aufgrund des zu erwartenden massiven Befalls des Derbrüsselkäfers erhöhte Aufwendungen zur Gesunderhaltung durch die Anlage und den Betrieb von Pheromonfallen durchgeführt werden.
Der Zuschuss beträgt 150 EUR je Hektar Zuckerrübenfläche, auf der der Betrieb und die Anlage von Pheromonfallen durchgeführt wurde. Je Hektar Zuckerrübenfläche ist eine Mindestanzahl von 15 Pheromonfallen anzulegen.
Die Förderwerberinnen und Förderwerber haben vollständige Aufzeichnungen über die Anlage und den Betrieb der Pheromonfallen zu führen sowie diesbezügliche Belege und Nachweise aus 2023, die auf den Namen der Förderwerberin oder des Förderwerbers lauten und eindeutige Hinweise über die Anzahl der bezogenen Pheromonfallen zulassen, aufzubewahren.
Weiterführende Informationen zu den Voraussetzungen:
Die Beantragung des Zuschusses muss mittels online-Formular über die eAMA-Plattform (abrufbar unter https://www.eama.at) der Agrarmarkt Austria in der Zeit von 28. April bis 31. Mai 2023 erfolgen. Es gibt keine Nachfrist für die Beantragung. Für das richtige Ausfüllen steht eine Ausfüllhilfe der AMA zur Verfügung.
Onlineantragstellung über eAMA.