Trägerförderung Nachmittagsbetreuung Link zur Förderung kopieren

Trägerförderung zur Nachmittagsbetreuung für die am städtischen Tarifmodell teilnehmenden Betreiber von Kinderbetreuungseinrichtungen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Landeshauptstadt Graz, Abteilung für Bildung und Integration
8010 Graz, Keesgasse 6
0316 872 7400
abi@stadt.graz.at
https://www.graz.at

Keine

Rechtsgrundlage

Richtlinie des Gemeinderates vom 22.09.2022, GZ.: ABI-002631/2003/0322, betreffend die Trägerförderung zur Nachmittagsbetreuung für die am städtischen Tarifmodell teilnehmenden Betreiber. Auf Grund § 45 Abs. 2 Z 14 Statut der Landeshauptstadt Graz 1967, LGBl. Nr. 130/1967 idF LGBl. Nr. 118/2021. (aufgehoben und ersetzt durch LAID 1071919 - Richtlinie betreffend die Betriebsförderung, Personalförderung und Standortförderung für Kinderkrippen, Kindergärten, Horte gem.GR-Beschluss vom 21.03.2024, GZ. ABI-002631-2003-0344, mit Wirksamkeit 01.01.2024).
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Wirkungsziele

Sicherstellung der Versorgung mit Nachmittagsbetreuung, da es aufgrund des akuten Personalmangels vielen Betreibern von Kinderbildungs- und betreuungseinrichtungen nicht möglich ist, die große Anzahl an Ganztagsgruppen aufrecht zu erhalten.

Referenznummer

1062256