Diese Förderung ist bereits ausgelaufen.
Die Stadt Graz gewährt Trägern, die am einheitlichen Tarifsystem für städtische Kinderbildungs- und betreuungseinrichtungen (Kinderkrippen, Kindergärten, Horte) teilnehmen, eine Trägerförderung nach Maßgabe der Förderrichtlinie. Dadurch soll den betroffenen Eltern/Erziehungsberechtigten und Kindern die Freiheit bei der Auswahl der Einrichtungen gesichert werden.