Trägerförderung Kinderkrippen / Kindergärten / Horte Link zur Förderung

Die Stadt Graz gewährt Trägern, die am einheitlichen Tarifsystem für städtische Kinderbildungs- und betreuungseinrichtungen (Kinderkrippen, Kindergärten, Horte) teilnehmen, eine Trägerförderung nach Maßgabe der Förderrichtlinie. Dadurch soll den betroffenen Eltern/Erziehungsberechtigten und Kindern die Freiheit bei der Auswahl der Einrichtungen gesichert werden.

Dieser Antrag steht folgenden Zielgruppen zur Verfügung:
  • Unternehmen
  • Non-Profit-Organisationen
  • Öffentlichen Einrichtungen

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Landeshauptstadt Graz, Abteilung für Bildung und Integration
8010 Graz, Keesgasse 6
0316 872 7400
abi@stadt.graz.at
https://www.graz.at

Kosten: Keine

Auszahlung:

  • Punkt 4.1. der Förderrichtlinie: Die Subjektförderungen für Grazer Kinder werden für die Monate September und Oktober bis 1.12., für die Monate November, Dezember und Jänner bis 1.3., für die Monate Februar, März und April bis 1.6., und für die Monate Mai, Juni, Juli und August bis 1.10. des jeweiligen Jahres ausbezahlt.
  • Punkt 4.2 der Förderrichtlinie:  Der Zuschuss wird pro Gruppe und Monat ausgezahlt und ist mit der vom Land Steiermark bewilligten Kinderhöchstzahl begrenzt. 

Rechtsgrundlage

Richtlinie des Gemeinderates vom 30.03.2023, GZ.: ABI-002631/2003/0324, in der Fassung vom 21.03.2024, GZ.: ABI-002631/2003/0344, betreffend die Betriebsförderung, Personalförderung und Standortförderung für Kinderkrippen/Kindergärten/Horte, beschlossen auf Grund von § 45 Abs. 2 Z 25 Statut der Landeshauptstadt Graz 1967, LGBl. Nr. 130/1967, idF. LGBl. Nr. 20/2024.
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht begrenzt

Wirkungsziele

Die Stadt Graz hat durch die Trägerförderung für private Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen ein Einheitliches Tarifmodell für städtische und private Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen umgesetzt.
Durch das Einheitliche Tarifmodell wird erreicht, dass bei allen am System teilnehmenden Trägern gleiche Tarife gelten. (Tarifgleichstellung zwischen den städtischen und privaten Trägern)
Dadurch wird den betroffenen Eltern/Erziehungsberechtigten und Kindern die Freiheit bei der Auswahl der Einrichtungen gesichert werden.

Referenznummer

1062249