Frauenpreis der Stadt Graz Link zur Förderung

Die Stadt Graz (Referat Frauen & Gleichstellung) vergibt jährlich den Grazer Frauenpreis. Ausgezeichnet wird jeweils ein Projekt, das sich durch herausragendes Engagement für Mädchen und Frauen auszeichnet.

Die Höhe des Preisgeldes für den Grazer Frauenpreis, der jährlich an ein Projekt vergeben wird, wird mit 6.000,- Euro festgelegt.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Landeshauptstadt Graz, MA 6 Amt für Jugend und Familie
8010 Graz, Kaiserfeldgasse 25
0316 872 4671
frauen.gleichstellung@stadt.graz.at
https://www.graz.at

Keine

Leistungskontrolle:

Abfrage der Förderstelle in elektronischen Registern (Melderegister, Firmenbuch, Unternehmensregister etc.) gem. § 17 Abs. 2 E-Government-Gesetz

Abrechnungskontrolle:

Gemäß der Allgemeinen Förderungsrichtlinie der Landeshauptstadt Graz vom 11.04.2019, GZ.: Präs-020864/2017/0002.

Rechtsgrundlage

Verfügung der Stadträtin vom 23.01.2020, GZ.: A6F-102591/2019-0001, betreffend die Erlassung einer Richtlinie zur Vergabe des Grazer Frauenpreises. Auf Grund § 61 Abs 2 Statut der Landeshauptstadt Graz 1967, LGBl. Nr. 130/1967, idF LGBl. Nr. 97/2019
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

0,006 Mio. Euro

Wirkungsziele

Mit dem Grazer Frauenpreis ausgezeichnete Projekte sollen durch ein geschlechterdemokratisches Handeln als Vorbild wirken können.
Frauen- und gleichstellungsorientierte Projekte sollen durch die öffentliche Aufmerksamkeit, die finanzielle Unterstützung und die politische Anerkennung vor den Vorhang geholt werden.

Referenznummer

1062223