Willkommen in Graz - Gutschein und Klein hat´s fein - Familienpass Link zur Förderung

Willkommen in Graz – Gutschein

Eltern von Kindern im Alter von 0 bis 1,5 Jahren erhalten beim erstmaligen Besuch einer Elternberatungsstelle in Graz einmalig den „Willkommen in Graz“-Gutschein in der Höhe von 50 Euro.

„Klein hat´s fein“ – Familienpass

Eltern von Kindern im Alter von 0 bis 3,5 Jahren erhalten mit dem zum „Klein hat´s fein“ – Familienpass

  • Gratis-Angebote (Elternberatung, Zusatzangebote, Vorträge, Kurse) und
  • auf Basis des Sammelpass-Aktion einen „Graz-Gutschein“ in der Höhe von 50 Euro.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Landeshauptstadt Graz, MA 6 Amt für Jugend und Familie
8010 Graz, Kaiserfeldgasse 25
0316 872 3131
jugendundfamilie@stadt.graz.at
https://www.graz.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 03.10.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

https://www.graz.at/cms/beitrag/10250265/7752042/Willkommen_in_Graz.html

https://www.graz.at/cms/beitrag/10310027/7752042/Klein_hats_fein_Familienpass.html

Keine

Leistungskontrolle:

Abfrage der Förderstelle in elektronischen Registern (Melderegister, Firmenbuch, Unternehmensregister etc.) gem. § 17 Abs. 2 E-Government-Gesetz

Abrechnungskontrolle:

Gemäß der Allgemeinen Förderungsrichtlinie der Landeshauptstadt Graz vom 11.04.2019, GZ.: Präs-020864/2017/0002.

Rechtsgrundlage

Richtlinie des Gemeinderates der Stadt Graz vom 30.03.2023, GZ.: A6-053004/2023/0001, zum „Willkommen in Graz“-Gutschein und zum „Klein hat´s fein“ – Familienpass. Auf Grund § 45 Abs. 2 Z 25 Statut der Landeshauptstadt Graz 1967, LGBl. Nr. 130/1967, idF LGBl. Nr. 118/2021.
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht begrenzt

Wirkungsziele

Inanspruchnahme der Elternberatungsstellen der Stadt Graz durch Jungeltern

Referenznummer

1062215