Umweltpreis der Stadt Graz Link zur Förderung kopieren

Die Stadt Graz vergibt jährlich den Umweltpreis, um besondere Leistungen auf dem Gebiet

  • des städtischen Umwelt-, Natur- und Klimaschutzes und
  • des ökosozialen Wirtschaftens und Handelns zu würdigen. 

Der Preis wird für bereits umgesetzte oder in Umsetzung befindliche Projekte, welche einen wesentlichen Beitrag zur Steigerung einer nachhaltigen Lebensqualität in Graz leisten, verliehen.

Der Umweltpreis kann in einer oder mehreren der folgenden Kategorien ausgelobt werden:

  • Leistungen von Schulen bzw. sonstigen Kinder- und Jugendgruppen.
  • Leistungen von private Personengruppen mit mind. drei Teilnehmer:innen.
  • Leistungen von Unternehmen sowie von Einrichtungen im öffentlichen Interesse. Die Auszeichnung darf im Geschäftsverkehr angeführt werden (diese Berechtigung erlischt bei Wegfall des Verleihungsgrundes nach Beschluss des Gemeinderates).

Der Umweltpreis ist insgesamt mit 4.500 € dotiert.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Landeshauptstadt Graz, MA 23 Umweltamt
8011 Graz, Schmiedgasse 26
0316 872 4300
umweltamt@stadt.graz.at
http://www.umweltgraz.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 14.04.2025)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Die Einreichung bzw. Nominierung ist kostenfrei.

Leistungskontrolle:

Abfrage der Förderstelle in elektronischen Registern (Melderegister, Firmenbuch, Unternehmensregister etc.) gem. § 17 Abs. 2 E-Government-Gesetz

Abrechnungskontrolle:

Gemäß der Allgemeinen Förderungsrichtlinie der Landeshauptstadt Graz vom 11.04.2019, GZ.: Präs-020864/2017/0002.

Rechtsgrundlage

Satzung des Stadtsenates vom 21.04.2023 betreffend die Verleihung des Umweltpreises der Landeshauptstadt Graz, auf Grund § 1 Abs 4 Anhang A Ziffer 2 der Geschäftsordnung für den Stadtsenat, § 61 Abs. 3 Statut der Landeshauptstadt Graz LGBl. Nr. 130/1967 in der Fassung LGBl. Nr. 118/2021
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

4.500 Mio. Euro

Wirkungsziele

Förderung des Umweltbewusstseins

Referenznummer

1062116

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