Versorgung mit Heilmitteln, Heilbehelfen und Hilfsmitteln
Kärnten
Gefördert werden Kostenzuschüsse zu Heilbehelfen, Heilmitteln und Hilfsmitteln als Ausgleich einer körperlichen (und psychischen) Beeinträchtigung z.B. Zahnprothesen, Rollstühle, Mieder, Körperersatzstücke, Prothesen etc. Förderadressat: Personenkreis gemäß § 4 K-MSG (Hauptwohnsitz in Kärnten bzw. tatsächlicher Aufenthalt und Berechtigung), insbesondere bei stationär untergebrachten Personen (Alters- und Pflegeheime, Einrichtungen im Bereich psychosoziale Angelegenheiten)