Umweltförderung - Transformation der Industrie Link zur Förderung kopieren

Im Rahmen der Förderungsaktion "Transformation der Industrie" wird über die Umweltförderung im Inland die größtmögliche Reduktion von Treibhausgasemissionen aus der direkten Verbrennung von fossilen Energieträgern oder die Reduktion unmittelbar aus industriellen Produktionsprozessen, gefördert.  

Die Maßnahmen sollen zur Dekarbonisierung der österreichsichen Industrie sowie zur Stärkung des Industrie- und Wirtschaftsstandortes Österreich beitragen.

Es stehen dafür bis 2030 insgesamt 2,975 Milliarden Euro zur Verfügung.


Die Umstellung von industriellen Prozessen sowie der Aufbau der entsprechenden Werksinfrastruktur erfordern einen hohen Investitionsaufwand sowie frühzeitige Planungssicherheit. 

Die Förderung kann bis zu 80 % der beihilfefähigen Investitionskosten betragen, jedoch maximal 30 Mio. Euro pro eingereichter Maßnahme. Unternehmen können auch mehrere Maßnahmen einreichen.

Antragsberechtigt sind alle Unternehmen gemäß UFG Anhang I deren Betriebsstandort oder Anlage sich in Österreich befindet. Dabei sind auch jene Anlagen umfasst, die dem EU-Emissionshandel unterliegen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Kommunalkredit Public Consulting (KPC)
Türkenstraße 9
1090 Wien
+43 1 31631
tdi@kommunalkredit.at
https://www.umweltfoerderung.at

BMK
https://www.bmk.gv.at/

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 19.09.2026)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung AGVO (EU); Bundesgesetz über die Förderung von Maßnahmen in den Bereichen der Wasserwirtschaft, der Umwelt, der Altlastensanierung des Flächenrecyclings, der Biodiversität und zum Schutz der Umwelt im Ausland sowie über das österreichische JI/CDM-Programm für den Klimaschutz (UFG); Investitionsförderungsrichtlinien für die Umweltförderung im Inland idgF
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

2.975 Mio. Euro

Wirkungsziele

Reduktion der Treibhausgasemissionen und Realisierung eines nachhaltigen wettbewerbsfähigen Energiesystems durch Steigerung des Einsatzes von Erneuerbaren Energien, Steigerung der Energieeffizienz und durch Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit und Stärkung der Rolle der Frau im Umwelt- und Klimaschutz sowie im Bereich Energie und Bergbau
Dekarbonisierung der Industrie

Referenznummer

1062066