Förderungsgegenstand:
Per 01. April 2023 ist das Landes-Stromkostenzuschussgesetz (L-SKZG) in Kraft getreten. Zusätzlich zum österreichweit geltenden Stromkostenzuschussgesetz des Bundes (BGBl 156/2022) wird für Haushaltskunden in Vorarlberg ein weiterer Zuschuss in Höhe von 3 Cent pro kWh gewährt. Im Unterschied zum Stromkostenzuschuss des Bundes, der auf einen Verbrauch von max. 2.900 kWh gewährt wird, wird der Stromkostenzuschuss des Landes auf den gesamten Verbrauch gewährt.
Förderungswerbende:
Bezugsberechtigt sind natürliche Personen mit einem Stromliefervertrag für einen Zählpunkt in Vorarlberg dem ein standardisiertes Lastprofil H0 (Haushalt), HA (Haushalt mit Warmwasserspeicher an einem Zählpunkt) oder HF (Haushalt mit Speicherheizung an einem Zählpunkt) zugeordnet ist (§ 3). Der begünstigte Personenkreis ist daher ident mit dem Stromkostenzuschussgesetz des Bundes. Der Landes-Stromkostenzuschuss wird im Zeitraum 01.April.2023 bis 30.Juni 2024 gewährt.