Landesstromkostenzuschuss Link zur Förderung kopieren

Förderungsgegenstand: 

Per 01. April 2023 ist das Landes-Stromkostenzuschussgesetz (L-SKZG) in Kraft getreten. Zusätzlich zum österreichweit geltenden Stromkostenzuschussgesetz des Bundes (BGBl 156/2022) wird für Haushaltskunden in Vorarlberg ein weiterer Zuschuss in Höhe von 3 Cent pro kWh gewährt. Im Unterschied zum Stromkostenzuschuss des Bundes, der auf einen Verbrauch von max. 2.900 kWh gewährt wird, wird der Stromkostenzuschuss des Landes auf den gesamten Verbrauch gewährt.

Förderungswerbende: 

Bezugsberechtigt sind natürliche Personen mit einem Stromliefervertrag für einen Zählpunkt in Vorarlberg dem ein standardisiertes Lastprofil H0 (Haushalt), HA (Haushalt mit Warmwasserspeicher an einem Zählpunkt) oder HF (Haushalt mit Speicherheizung an einem Zählpunkt) zugeordnet ist (§ 3). Der begünstigte Personenkreis ist daher ident mit dem Stromkostenzuschussgesetz des Bundes. Der Landes-Stromkostenzuschuss wird im Zeitraum 01.April.2023 bis 30.Juni 2024 gewährt. 

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Vorarlberger Landesregierung - Abteilung Allgemeine Wirtschaftsangelegenheiten (VIa)
Landhaus, 6900 Bregenz
T +43 5574 511 26105
energie@vorarlberg.at
https://vorarlberg.at/energiefoerderungen

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 19.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Prüfung der bezahlten Rechnungen und der eingereichten Unterlagen.
Die Förderung wird mittels 4-Augen Prinzip durch einen weiteren Sachbearbeiter zur Auszahlung gebracht.

Rechtsgrundlage

Landesstromkostenzuschuss-Gesetz (L-SKZG)
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Sozial- und Familienleistungen

Budgetiertes Volumen

28,5 Mio. Euro

Referenznummer

1062025