Fördervorhaben "Gesund aus der Krise II und III“ Link zur Förderung kopieren

Aufgrund der derzeit vorherrschenden multiplen Krisen (Krieg in der Ukraine, Energiekrise, Teuerung, Klimakrise, COVID-19) und den damit verbundenen Auswirkungen auf die Psyche von Kindern und Jugendlichen, die sich in einem erhöhten Unterstützungsbedarf manifestieren, wird das Projekt "Gesund aus der Krise" im Rahmen von "Gesund aus der Krise II" sowie "Gesund aus der Krise III" fortgeführt. Dadurch soll belasteten Kindern und Jugendlichen weiterhin der unkomplizierte, niedrigschwellige und kostenlose Zugang zu klinisch-psychologischen, gesundheitspsychologischen, psychotherapeutischen und musiktherapeutischen Beratungen und Behandlungen ermöglicht werden.
Die Umsetzung dieses Vorhabens soll wieder durch Ausschüttung von Fördergeldern an Psycholog:innen sowie an Psychotherapeut:innen und Musiktherapeut:innen zur Ermöglichung niedrigschwelliger Beratungs- und Behandlungsleistungen in diversen Settings erfolgen. Als Umsetzungspartner und Abwicklungsstelle tritt wieder der Berufsverband Österreichischer PsychologInnen (BÖP) – in Kooperation mit dem Österreichischen Bundesverband für Psychotherapie (ÖBVP) – auf

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Bundesverband Österreichischer PsychologInnen
Dietrichgasse 25, 1030 Wien
+43 (0) 1 407 26 71-
buero@boep.or.at
https://www.boep.or.at/

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 01.01.2025)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

*Allgemeine Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln (ARR2014) und die darauf basierenden *Sonderrichtlinien "Gesund aus der Krise II" und "Gesund aus der Krise III" *UN-Kinderrechtskonvention *Psychologengesetz 2013 *Psychotherapiegesetz

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

17,61 Mio. Euro

Wirkungsziele

Sicherstellung der Förderung, Erhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit der gesamten Bevölkerung unter besonderer Berücksichtigung von Infektionskrankheiten, chronischen und psychischen Erkrankungen sowie unter Bedachtnahme spezieller Zielgruppen (z.B. Kinder).
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1062017