Die Richtlinie des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft für die Übernahme von Haftungen für die Tourismus- und Freizeitwirtschaft („Haftungs-Richtlinie“) bildet die Grundlage für die Übernahme von Haftungen für Kredite.
Ziel der Haftungs-Richtlinie ist es, den Zugang zu Fremdkapital für kleine und mittlere Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft zu erleichtern.
Für die Investitionsschwerpunkte 5.2.8 (Neugründung oder Übernahme von Unternehmen) und 5.2.9 (ERP-Kredite bis EUR 1 Mio.) sowie den Maßnahmenschwerpunkt I (Finanzielle Unternehmensstabilisierung) ist vorgesehen, dass das BMAW als zusätzliche Förderungsmaßnahme die einmalige Bearbeitungsgebühr anteilig oder zur Gänze übernehmen kann.