Diese Förderung ist bereits ausgelaufen.
Förderbar ist die Durchführung von Projekten zur
- Bekämpfung krisenbedingter Armutsfolgen für besonders vulnerable Personengruppen wie Alleinerziehende, armuts- und ausgrenzungsgefährdete Kinder
- Verhinderung bzw. Beendigung von Wohnungslosigkeit
durch Basissubventionen oder Werkleistungen.