Armutsbekämpfung und soziale Innovation Link zur Förderung

Förderbar ist die Durchführung von Projekten zur

  • Bekämpfung krisenbedingter Armutsfolgen für besonders vulnerable Personengruppen wie Alleinerziehende, armuts- und ausgrenzungsgefährdete Kinder
  • Verhinderung bzw. Beendigung von Wohnungslosigkeit

durch Basissubventionen oder Werkleistungen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Sektion V
Stubenring 1, 1010 Wien

Keine Kosten für Beantragung.

Dem BMSGPK ist die widmungsgemäße Verwendung der Zuwendungen gem. ARR 2014 nachzuweisen (Vorlage von Verwendungsnachweisen in Form eines Sachberichts und zahlenmäßigen Nachweisen; ggf. Zwischenberichte).

Rechtsgrundlage

32. Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über einen Zuschuss an die Länder für Wohn- und Heizkostenzuschüsse (Wohn- und Heizkostenzuschussgesetz) und das Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetz – LWA-G geändert werden; Allgemeine Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln, BGBl. II Nr. 208/2014
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen/Transferzahlungen

Budgetiertes Volumen

50 Mio. Euro

Wirkungsziele

Erhöhung der ökonomischen und gesellschaftlichen Beteiligung von armutsgefährdeten und von Ausgrenzung bedrohten Personen, die nur begrenzt am ökonomischen und gesellschaftlichen Leben teilnehmen können.

Referenznummer

1061985