Tiroler Leuchtturmprojekte im Bereich Digitalisierung Link zur Förderung

Das Ziel der vorliegenden Aktion liegt vor allem darin, ergänzend zu bestehenden Bundes- und Landesförderungsprogrammen Leuchtturmprojekte im Bereich der digitalen Transformation zu unterstützen.

Unter einem Leuchtturmprojekt wird in diesem Zusammenhang ein einmaliges Vorhaben im Kontext der Digitalisierung verstanden, welches besondere Bedeutung für eine konkrete Region hat oder darüber hinaus einen überregionalen Anspruch aufweist.

Die gegenständliche Förderungsaktion soll u.a. dazu dienen, Anschauungsprojekte zu ermöglichen, die einen positiven Einfluss auf die Entwicklung des Wirtschafts-, Arbeits- und Lebensraumes Tirol haben.

Dieser Antrag steht folgenden Zielgruppen zur Verfügung:
  • Bürgerinnen und Bürgern
  • Unternehmen
  • Non-Profit-Organisationen
  • Öffentlichen Einrichtungen

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Abt. Wirtschaftsstandort, Digitalisierung und Wissenschaft
Heiliggeiststraße 7
6020 Innsbruck

  • Belegkontrolle
  • Fallweise Vor-Ort-Kontrolle

Rechtsgrundlage

Rahmenrichtlinie für die Wirtschaftsförderung des Landes Tirol, Richtlinie "Tiroler Technologieförderungsprogramm: Leuchtturmprojekte im Bereich Digitalisierung"
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1061936