Antrags- bzw. zuschussberechtigt sind alle Personen mit aufrechtem Hauptwohnsitz im Bundesland Tirol.
Auch Mindestsicherungsbezieher:innen sind für den Wohnkostenzuschuss 2023 antragsberechtigt.
Nicht antrags- bzw. zuschussberechtigt sind:
- Bewohner:nnen von Wohn- und Pflegeheimen, Behinderteneinrichtungen, Schüler- und Studentenheimen
- Personen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung eine laufende Grundversorgungsleistung beziehen.
Weiterführende Informationen können der "Richtlinie des Landes Tirol für den Wohnkostenzuschuss 2023" entnommen werden.
Weiterführende Informationen zu den Voraussetzungen:
Um die Gewährung des Wohnkostenzuschusses ist schriftlich unter Verwendung des vorgesehenen Antragformulars bzw. des Online-Formulars anzusuchen. Anträge können im Zeitraum vom 1. April bis 31. Oktober 2023 gestellt werden.
Um die Gewährung des Wohnkostenzuschusses ist schriftlich unter Verwendung des vorgesehenen Antragformulars bzw. des Online-Formulars (Antrag auf Wohnkostenzuschuss / Heizkostenzuschuss (tirol.gv.at)) anzusuchen. Anträge können im Zeitraum vom 1. April bis 31. Oktober 2023 gestellt werden.