Fachkräfte-/Lehrausbildungen (Förderung von Zeitarbeitskräften) - FLA Link zur Förderung

Unter Fachkräfte-/Lehrausbildungen gem. § 4 der SWF-Leistungsordnung idgF werden Lehrgänge für die Vorbereitung auf die außerordentliche Lehrabschlussprüfung verstanden. Gefördert werden als Zielgruppe Zeitarbeitskräfte mit (abgebrochener) Lehre ohne Lehrabschlussprüfung oder angelernte Zeitarbeitskräfte, die den Lehrabschluss anstreben, sofern ihnen ein AMS Weiterbildungsgeld (WBG) im Rahmen der Bildungskarenz (BK), ein AMS-Bildungsteilzeitgeld (BTZG) im Rahmen der Bildungsteilzeit (BTZ) bzw. ein AMS-Fachkräftestipendium (FKS) gewährt wird. Die Fachkräfte-/Lehrausbildungen sind berufsbegleitend oder in Kombination mit Bildungskarenz, Bildungsteilzeit oder Fachkräftestipendium möglich.

Die Fachkräfte-/Lehrausbildungen bedürfen einer positiven Genehmigung des Vorstandes und werden nur nach einem vorab mit einer Sachbearbeiterin, einem Sachbearbeiter des SWF geführten Informationsgespräches sowie nach einer schriftlichen Zusage durch den SWF gefördert.

Es steht ein jährliches Zielförderkontingent von 200 Plätzen zur Verfügung: in der Elektro-/ Metalltechnik, als Betriebslogistikerin/Betriebslogistiker, Bürokauffrau/Bürokaufmann oder vieles mehr. Der Ausbildungsschwerpunkt liegt im Bereich der Metall- und Elektrotechnik. Ziel ist die Ausbildung zur Fachkraft.

Anspruchsberechtigt sind alle Zeitarbeitskräfte, die sich zu Beginn und während der Fachkräfte-/Lehrausbildung in einem unaufgelösten, aufrechten Arbeits-/Dienstverhältnis befinden, sich ausbilden lassen wollen und deren gewerbliches Arbeitskräfteüberlassungs-Unternehmen seine Beiträge zum Sozial- und Weiterbildungsfonds (SO-Beiträge) gem. § 22d AÜG vollständig bzw. nach Ratenvereinbarung pünktlich einbezahlt hat.

Dieser Antrag steht folgender Zielgruppe zur Verfügung:
  • Bürgerinnen und Bürgern

Bei Fragen wenden Sie sich an:

SWF - Sozial- und Weiterbildungsfonds
01890908440
office@swf-akue.at
https://www.swf-akue.at/index.php

Leistungswerberin/Leistungswerber =  Zeitarbeitskraft

  • Es fallen keine Kosten bei der Beantragung an
  • Die Förderungen der tatsächlich aufgewendeten Fachkräfte-/Lehrausbildungskosten (Kurs- und Prüfungskosten, Kosten für Unterlagen, div. Gebühren) werden durchgängig im Jahr nach Abschluss der Fachkräfte-/Lehrausbildung (bei Modulen: nach Ende jedes Moduls) ausbezahlt, der Zuschuss (in Kombination mit Bildungskarenz/Bildungsteilzeit/Fachkräftestipendium) monatlich, variable Beträge

Prüfen der eingereichten Förderunterlagen

Rechtsgrundlage

Arbeitskräfteüberlassungsgesetz BGBl. Nr. 111/2022, SWF-Leistungsordnung idgF
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen/Transferzahlungen

Budgetiertes Volumen

1,425 Mio. Euro

Wirkungsziele

Erhöhung der Erwerbsbeteiligung und Senkung der Arbeitslosigkeit

Referenznummer

1061845