Aus- und Weiterbildungen (Förderung von gewerbl. Arbeitskräfteüberlassungs-Unternehmen) - ABM Link zur Förderung

Aus- und Weiterbildungen gem. § 3 der SWF-Leistungsordnung idgF müssen zu einer verbesserten Einsatzfähigkeit der Zeitarbeitskräfte führen, kontinuierliche Beschäftigung ermöglichen und die dafür förderliche Qualifikation vermitteln.

Unter Aus- und Weiterbildungen werden z.B. Metall-, Elektro-, Schweiß- oder Werkmeisterausbildungen, bis hin zu Sprachkursen oder diverse Aus- und Weiterbildungen speziell für Angestellte verstanden.

Die Meisterin/Meister- bzw. Werkmeisterin/Werkmeister-Ausbildungen bedürfen einer positiven Genehmigung des Vorstandes.

Tatsächlich aufgewendete Aus- und Weiterbildungskosten (Kurs- und Prüfkosten, Kosten für Unterlagen, div. Gebühren) werden im Ausmaß von bis zu 125 % vergleichbarer Referenzpreise wichtiger nationaler Aus- und Weiterbildungseinrichtungen gefördert.

Keinesfalls als Aus- und Weiterbildung gelten tatsächliche und/oder gesetzlich vorgeschriebene Anlern-, Einweisungs- und Einschulungsmaßnahmen für einen konkreten Arbeitsplatz.

Anspruchsberechtigt sind alle gewerblichen Arbeitskräfteüberlassungs-Unternehmen, die eine Zeitarbeitskraft aus- und weiterbilden lassen und ihre Beiträge zum Sozial- und Weiterbildungsfonds (SO-Beiträge) gem. § 22d AÜG vollständig bzw. nach Ratenvereinbarung pünktlich einbezahlt haben.

Dieser Antrag steht folgender Zielgruppe zur Verfügung:
  • Unternehmen

Bei Fragen wenden Sie sich an:

SWF - Sozial- und Weiterbildungsfonds
0189090840
office@swf-akue.at
https://www.swf-akue.at/index.php

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 05.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Leistungswerberin/Leistungswerber =  gewerbliches Arbeitskräfteüberlassungs-Unternehmen

  • Es fallen keine Kosten bei der Beantragung an
  • Förderperiode ist das Kalenderjahr
  • Auszahlung der Förderungen 6 x pro Jahr
  • Variable Beträge, abhängig von den eingezahlten Beiträgen zum Sozial- und Weiterbildungsfonds (SO-Beiträge)
  • Beachten der De-minimis-Regelung

Prüfen der eingereichten Förderunterlagen

Rechtsgrundlage

Arbeitskräfteüberlassungsgesetz BGBl. I Nr. 111/2022, SWF-Leistungsordnung idgF
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

1,45 Mio. Euro

Wirkungsziele

Erhöhung der Erwerbsbeteiligung und Senkung der Arbeitslosigkeit

Referenznummer

1061803