NÖ Wohn- und Heizkostenzuschuss Link zur Förderung

Zur Bestreitung gestiegener Wohn- und Heizkosten stellt der Bund im Wohn- und Heizkostenzuschussgesetz den Bundesländern € 450 Millionen zur Verfügung. Die dem Land NÖ aus diesen Mitteln zustehenden Mittel werden an rund 2/3 der niederösterreichischen Haushalte ausgeschüttet. Dazu gewährt das Land NÖ einen von der Haushaltsgröße abhängigen Wohn- und Heizkostenzuschuss. Für die erste im Haushalt lebende anspruchsberechtigte Person beträgt die Förderung € 150,00 und für jede weitere hauptgemeldete und anspruchsberechtigte Person zusätzlich jeweils € 50,00.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Soziales und Generationenförderung, GS5
Landhausplatz 1
3109 St. Pölten
02742900516292
post.gs5@noel.gv.at

Es fallen keine Kosten an. Die Auszahlung der Förderung erfolgt einmalig.

Im Zuge der Antragstellung ist zu bestätigen, dass die Fördervoraussetzungen (Hauptwohnsitz, Zugehörigkeit zum berechtigten Personenkreis, Einkommensgrenzen) vorliegen.

Der Hauptwohnsitz wird durch automatischen Abgleich mit dem ZMR kontrolliert. Es erfolgt eine stichprobenartige Kontrolle der Einkommensgrenzen.

Rechtsgrundlage

Wohn- und Heizkostenzuschussgesetz Richtlinie des Landes NÖ
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Sozial- und Familienleistungen

Budgetiertes Volumen

85 Mio. Euro

Wirkungsziele

Unterstützung bei Wohn- und Heizkosten

Referenznummer

1061787