Diese Förderung ist bereits ausgelaufen.
Bedingt durch die Teuerungen wird es für armutsgefährdete Haushalten immer schwieriger den Lebensunterhalt adäquat zu bestreiten. Um dies abzufedern, wird ein Wohn- und Heizkostenzuschuss an einkommensschwache Haushalte vergeben. Die Mittel werden von der Bundesregierung den Ländern über einen Zweckzuschuss zur Verfügung gestellt. Die Abwicklung erfolgt über das Amt der Landesregierung.