Wohn- und Heizkostenzuschuss 2023; STMK Link zur Förderung kopieren

Bedingt durch die Teuerungen wird es für armutsgefährdete Haushalten immer schwieriger den Lebensunterhalt adäquat zu bestreiten. Um dies abzufedern, wird ein Wohn- und Heizkostenzuschuss an einkommensschwache Haushalte vergeben. Die Mittel werden von der Bundesregierung den Ländern über einen Zweckzuschuss zur Verfügung gestellt. Die Abwicklung erfolgt über das Amt der Landesregierung.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 11 Soziales, Arbeit und Integration
https://www.soziales.steiermark.at/cms/ziel/69312935/DE/

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.04.2025)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Richtlinie zum Wohn- und Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark zur Umsetzung des Wohn- und Heizkostenzuschussgesetzes, BGBl. I Nr. 14/2023
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Sozial- und Familienleistungen

Referenznummer

1061746