Wohn- und Heizkostenzuschuss 2023; STMK Link zur Förderung

Bedingt durch die Teuerungen wird es für armutsgefährdete Haushalten immer schwieriger den Lebensunterhalt adäquat zu bestreiten. Um dies abzufedern, wird ein Wohn- und Heizkostenzuschuss an einkommensschwache Haushalte vergeben. Die Mittel werden von der Bundesregierung den Ländern über einen Zweckzuschuss zur Verfügung gestellt. Die Abwicklung erfolgt über das Amt der Landesregierung.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 11 Soziales, Arbeit und Integration
https://www.soziales.steiermark.at/cms/ziel/69312935/DE/

Rechtsgrundlage

Richtlinie zum Wohn- und Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark zur Umsetzung des Wohn- und Heizkostenzuschussgesetzes, BGBl. I Nr. 14/2023
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen/Transferzahlungen

Referenznummer

1061746