Reisen von Schülerinnen und Schülern zu Institutionen der Europäischen Union Link zur Förderung

Gefördert werden Reisen von Schülerinnen und Schülern sowie von Schülerinnen- und Schülergruppen ab der 9. Schulstufe (Polytechnische Schulen, mittlere und höhere Schulen, Berufsschulen) zu Institutionen der Europäischen Union in Brüssel

 

Dieser Antrag steht folgenden Zielgruppen zur Verfügung:
  • Bürgerinnen und Bürgern
  • Unternehmen
  • Non-Profit-Organisationen

Bei Fragen wenden Sie sich an:

BKA-IV/10 Europakommunikation, internationale Agenden und Strategie
Ballhausplatz 2, 1010 Wien
+43-1-53115-202904

Vorlage Tätigkeitsbericht u. Abrechnungsunterlagen gemäß Förderungsvertrag

Rechtsgrundlage

§ 2 Abs. 1 Ziff.1 lit.a BMG 1986 iVm Anlage zu § 2 Teil I Ziff. 14 und Anlage zu § 2 BMG Teil 2 Abschnitt A; Allgemeine Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln 2014, BGBl. II Nr. 208/2014 (ARR 2014)
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen/Transferzahlungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht begrenzt

Wirkungsziele

Das Bundeskanzleramt als inhaltlicher Impulsgeber, Koordinator und Brückenbauer. Angestrebte Wirkung: hoher Nutzen der Koordinationsleistungen des Bundeskanzleramts im Rahmen der Regierungs- und Europapolitik
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1061704