Reisen von Schulklassen und Schülerinnen- und Schülergruppen zu Organen und Einrichtungen der EU Link zur Förderung

Gefördert werden Reisen von Schulklassen oder Schülerinnen- und Schülergruppen ab der 9. Schulstufe (Polytechnische Schulen, mittlere und höhere Schulen, Berufsschulen) nach Brüssel bzw. in andere europäische Städte, in denen ein Organ oder eine Einrichtung der Europäischen Union ihren Sitz hat, wenn zumindest ein Organ oder eine Einrichtung der Europäischen Union besucht wird. Zusätzlich wird ein Besuch der Ständigen Vertretung Österreichs bei der Europäischen Union empfohlen.

Dieser Antrag steht folgenden Zielgruppen zur Verfügung:
  • Bürgerinnen und Bürgern
  • Unternehmen
  • Non-Profit-Organisationen

Bei Fragen wenden Sie sich an:

BKA-IV/10 Europakommunikation, internationale Agenden und Strategie
Ballhausplatz 2, 1010 Wien
+43-1-53115-202904

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 12.11.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Vorlage Verwendungsnachweis mit den erforderlichen Originalbelegen, Reisebericht und Bestätigung der Weiterleitung der Förderung an die Reiseteilnehmenden gemäß Förderungsvertrag

Rechtsgrundlage

§ 2 Abs. 1 Ziff.1 lit.a BMG 1986 iVm Anlage zu § 2 Teil I Ziff. 14 und Anlage zu § 2 BMG Teil 2 Abschnitt A; Allgemeine Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln 2014, BGBl. II Nr. 208/2014 (ARR 2014)
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht begrenzt

Wirkungsziele

Hoher Beitrag des Bundeskanzleramts für ein friedliches, sicheres und chancengleiches Zusammenleben der Bevölkerung in Österreich
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1061704