Photovoltaikanlagen auf Landwirtschaftsgebäuden Link zur Förderung

Ziel der Förderung ist es, die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen auf bäuerlichen Gebäuden zu unterstützen.

Der überwiegende Anteil der in Vorarlberg installierten bäuerlichen PV-Anlagen weist eine maximale Modulspitzenleistung von weniger als 30 kWp auf. Der Grund ist, dass ab dieser Leistungsgrenze ein teurer externer Entkupplungsschutz erforderlich ist. Die vorgeschlagene Landesförderung hat das Ziel einen Anreiz zur bestmöglichen Nutzung vorhandener und geeigneter Dach- und Wandflächen zum Ausbau der bäuerlichen PV-Anlagen in Vorarlberg zu schaffen.

Die Förderung beträgt 200 €/kWp Modulleistung und ist mit € 15.000 je Anlage begrenzt.

Die Förderung erfolgt in Form eines einmaligen verlorenen Zuschusses. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht. Die förderungsfähigen Kosten setzen sich zusammen aus den Kosten für die Anlage sowie für Planung und Montage.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Vorarlberger Landeregierung, Abteilung Landwirtschaft und ländlicher Raum (Va)
Römerstraße 15, 6900 Bregenz
+43 5574 511 25105
landwirtschaft@vorarlberg.at
https://vorarlberg.at/-/energie-am-bauernhof

Prüfung der Endabrechnung

Rechtsgrundlage

Förderungsrichtlinie Photovoltaikanlagen in der Landwirtschaft 2023; Allgemeine Förderungsrichtlinie der Vorarlberger Landesregierung
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Anschlussförderung

EAG-Investitionszuschüsse für Photovoltaikanlagen und Stromspeicher

Leistungsart

Förderungen/Transferzahlungen

Budgetiertes Volumen

0,15 Mio. Euro

Referenznummer

1061696