Der Bund fördert Maßnahmen und Vorhaben, die der Erhaltung und Sicherung des Bestandes der Volksgruppen, ihres Volkstums sowie ihrer Eigenschaften und Rechte dienen; weiters. Volksgruppen im Sinne dieser Förderungsbestimmungen sind "die in Teilen des Bundesgebietes wohnhaften und beheimateten Gruppen österreichischer Staatsbürger mit nichtdeutscher Muttersprache und eigenem Volkstum" und sind die slowenische, die kroatische, die ungarische, die tschechische und die slowakische Volksgruppe sowie die Volksgruppe der Roma.
Unter der Medienförderung wird pro Volksgruppe ein, durch den jeweiligen Volksgruppenbeirat bestimmtes, periodisch erscheinendes Leitmedium gefördert. Es sollen Medien in den
Volksgruppensprachen (allenfalls zweisprachige) gefördert und dadurch die Sicherung des Bestandes der Volksgruppen und der Erhalt ihrer Sprache und Kultur erzielt werden.
Dieser Antrag steht folgenden Zielgruppen zur Verfügung:
- Non-Profit-Organisationen
- Öffentlichen Einrichtungen