Zuschüsse nach dem Volksgruppengesetz
Österreich
Der Bund fördert Maßnahmen und Vorhaben, die der Erhaltung und Sicherung des Bestandes der Volksgruppen, ihres Volkstums sowie ihrer Eigenschaften und Rechte dienen; weiters, interkulturelle Projekte, die dem Zusammenleben der Volksgruppen dienen. Volksgruppen im Sinne dieser Förderungsbestimmungen sind "die in Teilen des Bundesgebietes wohnhaften und beheimateten Gruppen österreichischer Staatsbürger mit nichtdeutscher Muttersprache und eigenem Volkstum", welche die slowenische, die kroatische, die ungarische, die tschechische und die slowakische Volksgruppe sowie die Volksgruppe der Roma sind.