Stromkostenzuschuss Landwirtschaft Link zur Förderung kopieren

Gegenstand der Förderung ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss zur Abfederung von Mehrkosten in der Landwirtschaft aufgrund der Teuerung bei Strompreisen, die seit dem Beginn des Russland-Ukraine-Kriegs aufgetreten ist.
In der ersten Stufe besteht der Zuschuss aus pauschalen flächenbezogenen Förderbeträgen differenziert nach Nutzungsarten in EUR/ha sowie einem tierbezogenen Förderbetrag in EUR/GVE. Der Zuschuss beträgt 10,4 Cent/kWh multipliziert mit dem durchschnittlichen Stromverbrauch je flächen- bzw. tierbezogenen Bewirtschaftungseinheit. Das Ausmaß der Bewirtschaftungseinheiten wird automatisch aus dem Mehrfachantrag (MFA) 2022 herangezogen.
In der zweiten Stufe wird ein stromverbrauchsabhängiger Zuschuss für bestimmte stromintensive Betriebszweige bzw. Tätigkeitsfelder gewährt. Die Bemessungsgrundlage für den Zuschuss ergibt sich aus dem anhand der letzten beiden verfügbaren Jahresabrechnungen nachgewiesenen tatsächlichen durchschnittlichen Stromverbrauch für einen Zeitraum von 12 Monaten. Der Zuschuss beträgt 10,4 Cent/kWh multipliziert mit der errechneten Bemessungsgrundlage für den Anteil des Stromverbrauchs, der 7.500 kWh übersteigt, abzüglich des gewährten pauschalen Zuschusses der ersten Stufe.

Da alle Sektoren der Landwirtschaft von höheren Stromkosten betroffen sind, soll die Förderung in einer ersten Stufe allen landwirtschaftlichen Betrieben zugutekommen. In einer zweiten Stufe werden bestimmte stromintensive Betriebszweige bzw. Tätigkeitsfelder zusätzlich durch eine verbrauchsabhängige Förderung unterstützt. Es stehen insgesamt 120 Mio. EUR aus Bundesmitteln zur Verfügung, die im Wege der AMA bis Ende 2023 zur Auszahlung gebracht werden.

Als förderwerbende Personen kommen in Betracht:
- Natürliche Personen,
- im Firmenbuch eingetragene Personengesellschaften,
- juristische Personen und
- Personenvereinigungen,
die zum Zeitpunkt der Abgabe des MFA 2022 (innerhalb der Einreichfrist) einen in Österreich gelegenen landwirtschaftlichen Betrieb im eigenen Namen und auf eigene Rechnung bewirtschaftet haben.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Agrarmarkt Austria
Dresdner Straße 70, 1200 Wien
+ 43 50 3151-0
office@ama.gv.at
https://www.ama.at/Home

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 02.11.2026)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Die Antragstellung ist kostenlos. Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach Prüfung der Fördervoraussetzungen.

Rechtsgrundlage

Sonderrichtlinie des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft zur Abfederung der Kostenbelastung in der Landwirtschaft aufgrund stark gestiegener Strompreise; Landwirtschaftsgesetz 1992 - LWG BGBl. Nr. 375/1992; ARR-VO BGBl. II Nr. 208/2014; Bundesgesetz über die befristete Einführung eines Stromkostenzuschusses für Haushaltskundinnen und Haushaltskunden (Stromkostenzuschussgesetz – SKZG), BGBl. I Nr. 156/2022; Mitteilung der Kommission Befristeter Krisenrahmen für staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft infolge der Aggression Russlands gegen die Ukraine, ABl. Nr. C 131 vom 24.3.2022 S. 1–17, zuletzt geändert durch ABl. Nr. C XX vom .2023 S . ; Genehmigung der Europäischen Kommission zur Beihilfe SA.106782; C(2023)2440 vom 4.4.2023; Allgemeine Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln (ARR 2014)

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

120 Mio. Euro

Wirkungsziele

Zukunftsraum Land - nachhaltige Entwicklung eines vitalen ländlichen Raumes sowie Sicherung einer effizienten, ressourcenschonenden, flächendeckenden landwirtschaftlichen Produktion und der in- und ausländischen Absatzmärkte

Referenznummer

1061621