Diese Förderung ist bereits ausgelaufen.
Gegenstand der Förderung ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss zur Abfederung von Mehrkosten in der Landwirtschaft aufgrund der Teuerung bei Strompreisen, die seit dem Beginn des Russland-Ukraine-Kriegs aufgetreten ist.
In der ersten Stufe besteht der Zuschuss aus pauschalen flächenbezogenen Förderbeträgen differenziert nach Nutzungsarten in EUR/ha sowie einem tierbezogenen Förderbetrag in EUR/GVE. Der Zuschuss beträgt 10,4 Cent/kWh multipliziert mit dem durchschnittlichen Stromverbrauch je flächen- bzw. tierbezogenen Bewirtschaftungseinheit. Das Ausmaß der Bewirtschaftungseinheiten wird automatisch aus dem Mehrfachantrag (MFA) 2022 herangezogen.
In der zweiten Stufe wird ein stromverbrauchsabhängiger Zuschuss für bestimmte stromintensive Betriebszweige bzw. Tätigkeitsfelder gewährt. Die Bemessungsgrundlage für den Zuschuss ergibt sich aus dem anhand der letzten beiden verfügbaren Jahresabrechnungen nachgewiesenen tatsächlichen durchschnittlichen Stromverbrauch für einen Zeitraum von 12 Monaten. Der Zuschuss beträgt 10,4 Cent/kWh multipliziert mit der errechneten Bemessungsgrundlage für den Anteil des Stromverbrauchs, der 7.500 kWh übersteigt, abzüglich des gewährten pauschalen Zuschusses der ersten Stufe.
Da alle Sektoren der Landwirtschaft von höheren Stromkosten betroffen sind, soll die Förderung in einer ersten Stufe allen landwirtschaftlichen Betrieben zugutekommen. In einer zweiten Stufe werden bestimmte stromintensive Betriebszweige bzw. Tätigkeitsfelder zusätzlich durch eine verbrauchsabhängige Förderung unterstützt. Es stehen insgesamt 120 Mio. EUR aus Bundesmitteln zur Verfügung, die im Wege der AMA bis Ende 2023 zur Auszahlung gebracht werden.
Als förderwerbende Personen kommen in Betracht:
- Natürliche Personen,
- im Firmenbuch eingetragene Personengesellschaften,
- juristische Personen und
- Personenvereinigungen,
die zum Zeitpunkt der Abgabe des MFA 2022 (innerhalb der Einreichfrist) einen in Österreich gelegenen landwirtschaftlichen Betrieb im eigenen Namen und auf eigene Rechnung bewirtschaftet haben.