Richtlinie Förderung der Tagesbetreuung bei Tageseltern Link zur Förderung

Gegenstand der Förderung ist:

  1. Die Förderung der Kosten für die Tagesbetreuung von Kindern bis 14 Jahren bei Tagesmüttern*vätern bzw. bei Betriebstagesmüttern*vätern.
  2. Die Förderung von Investitionen für die betriebliche Infrastruktur im Falle von Tagesbetreuung in Räumlichkeiten von Betrieben.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Land Tirol, Abteilung Elementarbildung und allgemeines Bildungswesen
Heiliggeiststraße 7
6020 Innsbruck
05125087742
elementar.bildung@tirol.gv.at
https://www.tirol.gv.at/bildung/elementarbildung/

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 12.11.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Für die Antragstellung entstehen keine Kosten.

Rechtsgrundlage

Richtlinie Förderung der Tagesbetreuung bei Tageseltern
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1061605