Förderungen nach der Rahmenrichtlinie für die Tiroler Wirtschaftsförderung Link zur Förderung

  • Gefördert werden besonders berücksichtigungswürdige und zu begründende Vorhaben, welche nicht in den speziellen Förderungsrichtlinien der Wirtschaftsförderung des Landes Tirol unterstützt werden können. Dabei können folgende Maßnahmen gefördert werden:
    • die Strukturverbesserung von kleinen und mittleren Unternehmen
    • die Unternehmensgründung und -ansiedlung – insbesondere von Jungunternehmern
    • die Qualitätsverbesserung im Bereich der Tourismus- und Freizeitwirtschaft
    • Forschung, Entwicklung und Innovation
    • Versorgung von Haushalten und Betrieben mit hochwertiger, nachhaltiger und kostengünstiger Breitbandinfrastruktur
    • den Umweltschutz, erneuerbare Energieträger, die Energieeinsparung und alternative Antriebsformen
    • die Sicherung der Nahversorgung
    • die Beratung gewerblicher Unternehmen
    • betriebliche Kooperationen, insbesondere von EPUs (Eine-Person-Unternehmen)
    • die Erschließung neuer Märkte im EU-Raum und außerhalb des EU-Raums
    • die Gleichstellung von Männern und Frauen im betrieblichen Umfeld sowie die Vereinbarkeit von Beruf und Familie
    • die Errichtung/Verbesserung von kommunal und/oder regional besonders wichtigen, im öffentlichen Interesse gelegenen Infrastrukturmaßnahm
  • Förderungsnehmer können im Rahmen der Wirtschaftsförderung des Landes Tirol grundsätzlich Privatpersonen, Einzelunternehmen, eingetragene Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, Vereine, Zweckverbände, Gemeinden, Gemeindeverbände, Tourismusverbände, sonstige öffentlich-rechtliche Institutionen und sonstige unternehmerische Organisationen sein.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Abteilung Wirtschaftsförderung und Fördertransparenz
Heiliggeiststraße 7
6020 Innsbruck

Abt. Wirtschaftsstandort, Digitalisierung und Wissenschaft
Heiliggeiststraße 7
6020 Innsbruck

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 12.11.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Rahmenrichtlinie für die Wirtschaftsförderung des Landes Tirol
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1061555