Annuitätenzuschüsse gemäß Kärntner Wohnbauförderungsgesetz 1997 - K-WBFG 1997 Link zur Förderung

Annuitätenzuschüsse, die bei Gewährung eines Wohnbauförderungskredites zur Rückzahlung eines weiteren Hypothekarkredites geleistet werden.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Kärntner Landesregierung Abteilung 11 - Wohnbau
Mießtaler Straße
9021 Klagenfurt am Wörthersee
050536-31002
abt11.wohnbau@ktn.gv.at
https://www.ktn.gv.at/Verwaltung/Amt-der-Kaerntner-Landesregierung/Abteilung-11/Wohnbau

Bei der Erstgewährung ist die Aufnahme eines hypothekarisch besicherten Bank- oder Bausparkassenkredites mindestens in Höhe des in der Zusicherung als zuschussfähig ausgewiesenen Betrages (Kreditvertrag) sowie der Bezug der geförderten Wohnung als Hauptwohnsitz und bei der Weitergewährung das Jahreseinkommen (Familieneinkommen) des Förderungswerbers nachzuweisen.

Rechtsgrundlage

§ 6 Kärntner Wohnbauförderungsgesetz 1997 - K-WBFG 1997
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen/Transferzahlungen

Referenznummer

1061522