Kinderschutz und Gewaltprävention Link zur Förderung

Gefördert werden:

  • Neuerstellung, Evaluierung und Überarbeitung von Kinderschutzkonzepten,
  • Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen für Fachkräfte zu kinderschutzrelevanten Themen,
  • präventive, opferschutzorientierte Arbeit mit jugendlichen Tätern und möglichen Tätern, die mit Kindern und Jugendlichen in direktem Kontakt stehen,
  • Opferschutzprojekte und Sensibilisierungsmaßnahmen für unterschiedliche Gewaltformen insbes. sexualisierte und traditionsbedingte Gewalt.
Dieser Antrag steht folgenden Zielgruppen zur Verfügung:
  • Unternehmen
  • Non-Profit-Organisationen
  • Öffentlichen Einrichtungen

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Bundeskanzleramt, Sektion Familie und Jugend, Abt. VI/2 - Kinder- u. Jugendhilfe
Untere Donaustraße 13-15
1020 Wien
+43 1 53115-633236
kjh@bka.gv.at
http://www.bka.gv.at

Keine Bearbeitungsgebühr

  • Vorlage von Originalrechnungen samt zughörigen Zahlungsbestätigungen über die Verwendung der Fördermittel

Rechtsgrundlage

Allgemeine Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln (ARR 2004)
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen/Transferzahlungen

Budgetiertes Volumen

0,6 Mio. Euro

Wirkungsziele

Schutz von Kindern und Jugendlichen und Förderung ihrer Entwicklung als eigenständige Persönlichkeiten, um ein selbständiges und eigenverantwortliches Leben zu führen und ihre produktiven und kreativen Potentiale für gemeinschaftliches und gesellschaftliches Engagement zu nutzen.
Verbesserung des Kinderschutzes in Einrichtungen

Referenznummer

1061514