Diese Maßnahme steht folgenden Zielgruppen zur Verfügung:
- Gemeinnützige Unternehmen
- Non-Profit-Organisationen
- Kirchliche Einrichtungen
Voraussetzung für die Förderung der Neuerstellung, Evaluierung und Überarbeitung von Kinderschutzkonzepten sowie der Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen für Fachkräfte zu kinderschutzrelevanten Themen ist die Förderung durch das Bundeskanzleramt Sektion Familie und Jugend in einem anderen Förderbereich innerhalb der letzten 5 Jahre.
Der Projektzeitraum erstreckt sich vom 1.1.2023 bis zum 30.6.2024.