Die Richtlinie des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft zur Unternehmensstabilisierung in der Tourismus- und Freizeitwirtschaft („Tourismus-Unternehmensstabilisierungs-Richtlinie“) bildet die Grundlage für die Gewährung von Unterstützungen für die Wiederherstellung der wirtschaftlichen Stabilität touristischer Angebotsträger.
Das Ziel der Tourismus-Unternehmensstabilisierungs-Richtlinie besteht darin, kleine und – sofern daraus keine unzumutbare Wettbewerbsverfälschung entsteht – mittlere Unternehmen, die wesentliche Angebotsträger der heimischen Tourismuswirtschaft sind und eine langfristige Erfolgschance haben, sich aber in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden, mit Hilfe von ideellen und finanziellen Maßnahmen zu unterstützen und ihre wirtschaftliche Stabilität wiederherzustellen. Damit wird nicht nur touristisches Angebot erhalten, sondern auch Beschäftigung gesichert.