Gewerbliche Tourismusförderung 2023-2027 - Jungunternehmer Link zur Förderung

Die Richtlinie des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft zur Förderung von Jungunternehmern („Jungunternehmer-Richtlinie“) bildet die Grundlage für die Gewährung von Zuschüssen für Gründer und Übernehmer in der Tourismus- und Freizeitwirtschaft („Jungunternehmer“).

Ziel der Jungunternehmer-Richtlinie ist die Unterstützung der Gründung- und Übernahme von Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Österreichische Hotel- und Tourismusbank GmbH (OeHT)
Strauchgasse 3, 1010 Wien
https://www.oeht.at

Rechtsgrundlage

Bundesgesetz über besondere Förderungen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU-Förderungsgesetz), BGBl. Nr. 432/1996 in der jeweils geltenden Fassung; Richtlinie des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft zur Förderung von Jungunternehmern (Jungunternehmer-Richtlinie)
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht bekannt

Wirkungsziele

Stärkung und nachhaltige Entwicklung des Tourismusstandortes Österreich

Referenznummer

1061472