Förderungswerber können natürliche oder juristische Personen sowie sonstige Gesellschaften des Unternehmensrechts sein, die
a) ein Unternehmen des Tourismus oder der Freizeitwirtschaft rechtmäßig selbständig zu betreiben bzw. zu übernehmen beabsichtigen oder ein solches Unternehmen maximal drei Jahre vor Einbringung des Förderungsansuchens gegründet bzw. übernommen haben.
b) als KMU im Sinne der Empfehlung der EK betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen, in der jeweils geltenden Fassung und
c) über eine Betriebsstätte in Österreich verfügen und
d) im Rahmen ihrer Mitgliedschaft bei der Wirtschaftskammer Österreich (WKO) der Bundessparte Tourismus und Freizeitwirtschaft der Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994), BGBl. Nr. 194/1994 unterliegen, oder in der Anlage zu § 2 des Wirtschaftskammergesetzes (WKG) angeführt sind.
Die persönlichen und sachlichen Förderungsvoraussetzungen sowie die Voraussetzungen und Verfahrensbestimmungen sind der jeweils gültigen Richtlinienfassung zu entnehmen.
Alle weiteren Informationen finden Sie auf der Website der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank GmbH (OeHT).
Weiterführende Informationen zu den Voraussetzungen: