Förderungsfähige Unternehmen sind bestehende Unternehmen, deren Jahresumsatz für das Kalenderjahr 2022 EUR 10.000 übersteigt und EUR 400.000 nicht übersteigt, mit Betriebsstätte in Österreich, die im eigenen Namen und auf eigene Rechnung gewerblich oder industriell unternehmerisch tätig sind, konzessionierte Unternehmen des öffentlichen Verkehrs sowie gemeinnützige Rechtsträger mit ihren unternehmerischen Tätigkeiten iSd § 2 UStG.
Es sind keine Unterlagen bei Antragsstellung zu übermitteln. Jedoch sind im Zuge der Antragsstellung unter anderem Angaben zum Umsatz des Kalenderjahres 2022 sowie zu bereits erhaltenen De-Minimis-Förderungen erforderlich.