Energiekostenpauschale für Unternehmen Link zur Förderung

Gegenstand des Förderungsprogrammes ist die Abfederung der Kostenbelastung aufgrund steigender Energiepreise des Jahres 2022 von förderungsfähigen Unternehmen iSd Punktes 8.1 dieser Richtlinie. Diese erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren Pauschalzuschüssen als Einmalzahlung.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH
Sensengasse 1, 1090
057755-0
om@ffg.at
https://www.ffg.at/

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 23.07.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Die Beantragung ist mit keinen Kosten oder Gebühren verbunden. Die Zahlung erfolgt als Einmalzahlung. 

Weitgehende Automatische Prüfung der angegebenen Informationen des Förderungswerbers. 

Rechtsgrundlage

Energiekostenpauschale für Unternehmen Richtlinien des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft im Einvernehmen mit der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie und dem Bundesminister für Finanzen (Fassung vom 07. Mai 2024) sowie Verordnung (EU) Nr. 2023/2831 der Kommission vom 13. Dezember 2023 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen („De-Minimis-VO“), idgF.

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

6 Mio. Euro

Wirkungsziele

Ziel der Energiekostenpauschale ist es, den Energiekostenanstieg für Kleinst- und Klein-unternehmen zumindest teilweise abzudecken und die Belastungen durch diese Mehr-aufwendungen für den Energieverbrauch zu reduzieren.
Durch die Förderung soll die Wettbewerbsfähigkeit erhalten sowie österreichische Unternehmensstandorte und Be-triebsstätten gesichert werden.

Referenznummer

1061449