Energiekostenpauschale für Unternehmen Link zur Förderung

Gegenstand des Förderungsprogrammes ist die Abfederung der Kostenbelastung aufgrund steigender Energiepreise des Jahres 2022 von förderungsfähigen Unternehmen iSd Punktes 8.1 dieser Richtlinie. Diese erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren Pauschalzuschüssen als Einmalzahlung.
Dieser Antrag steht folgender Zielgruppe zur Verfügung:
  • Unternehmen

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH
Sensengasse 1, 1090
057755-0
om@ffg.at
https://www.ffg.at/

Die Beantragung ist mit keinen Kosten oder Gebühren verbunden. Die Zahlung erfolgt als Einmalzahlung. 

Weitgehende Automatische Prüfung der angegebenen Informationen des Förderungswerbers. 

Rechtsgrundlage

Energiekostenpauschale für Unternehmen Richtlinien des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft im Einvernehmen mit der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie und dem Bundesminister für Finanzen (Fassung vom 31. Juli 2023) Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen vom 18. Dezember 2013 idgF.
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen/Transferzahlungen

Budgetiertes Volumen

300 Mio. Euro

Wirkungsziele

Ziel der Energiekostenpauschale ist es, den Energiekostenanstieg für Kleinst- und Klein-unternehmen zumindest teilweise abzudecken und die Belastungen durch diese Mehr-aufwendungen für den Energieverbrauch zu reduzieren.
Durch die Förderung soll die Wettbewerbsfähigkeit erhalten sowie österreichische Unternehmensstandorte und Be-triebsstätten gesichert werden.

Referenznummer

1061449