Tiroler Nahversorgungsförderung Link zur Förderung

Ziel der Tiroler Nahversorgungsförderung ist die Unterstützung kleiner Nahversorgungsunternehmen, um die Nahversorgungssituation in Tirol nachhaltig zu sichern bzw. zu verbessern.

Es werden insbesondere Investitionen in Sachanlagen unterstützt, die zur Neuerrichtung bzw. zur Verbesserung und Sicherung des Nahversorgungsunternehmens beitragen. Eine Förderung wird nur dann gewährt, wenn in der Standortgemeinde, einem Ortsteil oder im Ortszentrum die Nahversorgung gefährdet ist. Gefördert werden auch Investitionen in neue alternative Nahversorgungssysteme.

Art und Ausmaß der Förderung:

  • Investitionsförderung: Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Einmalzuschuss gewährt und beträgt max. 30% der förderbaren Kosten. Die Summe der förderbaren Kosten muss mindestens 20.000 Euro betragen. Die Förderbemessungsgrundlage ist mit 200.000 Euro begrenzt. Im Rahmen der Investitionsförderung kann nur ein Förderansuchen innerhalb eines Jahres (gerechnet ab Einreichdatum) eingebracht werden.
  • Nahversorgungsprämie: Eine Nahversorgungsprämie bis zu 20.000 Euro  wird gewährt, wenn die Standortgemeinde einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in der Regel von 10% leistet, der/die  Unternehmer*in sich bereit erklärt, den Betrieb für einen Zeitraum von fünf Jahren in vollem Umfang aufrecht zu erhalten und es sich um einen Handelsbetrieb handelt, der ein Grundsortiment (Brot/Backwaren, Getreideprodukte, Zucker, Obst und Gemüse, Milch und Käse, Wurstwaren, Öle/Fette) anbietet.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Abteilung Wirtschaftsförderung und Fördertransparenz
Heiliggeiststraße 7
6020 Innsbruck

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 12.11.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Rahmenrichtlinie für die Wirtschaftsförderung des Landes Tirol, Förderrichtlinie "Wirtschaftsförderungsprogramm Tourismus und Regionalität"
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1061415