Ziel der Tiroler Nahversorgungsförderung ist die Unterstützung kleiner Nahversorgungsunternehmen, um die Nahversorgungssituation in Tirol nachhaltig zu sichern bzw. zu verbessern.
Es werden insbesondere Investitionen in Sachanlagen unterstützt, die zur Neuerrichtung bzw. zur Verbesserung und Sicherung des Nahversorgungsunternehmens beitragen. Eine Förderung wird nur dann gewährt, wenn in der Standortgemeinde, einem Ortsteil oder im Ortszentrum die Nahversorgung gefährdet ist. Gefördert werden auch Investitionen in neue alternative Nahversorgungssysteme.
Art und Ausmaß der Förderung:
- Investitionsförderung: Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Einmalzuschuss gewährt und beträgt max. 30% der förderbaren Kosten. Die Summe der förderbaren Kosten muss mindestens 20.000 Euro betragen. Die Förderbemessungsgrundlage ist mit 200.000 Euro begrenzt. Im Rahmen der Investitionsförderung kann nur ein Förderansuchen innerhalb eines Jahres (gerechnet ab Einreichdatum) eingebracht werden.
- Nahversorgungsprämie: Eine Nahversorgungsprämie bis zu 20.000 Euro wird gewährt, wenn die Standortgemeinde einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in der Regel von 10% leistet, der/die Unternehmer*in sich bereit erklärt, den Betrieb für einen Zeitraum von fünf Jahren in vollem Umfang aufrecht zu erhalten und es sich um einen Handelsbetrieb handelt, der ein Grundsortiment (Brot/Backwaren, Getreideprodukte, Zucker, Obst und Gemüse, Milch und Käse, Wurstwaren, Öle/Fette) anbietet.