Nahwärmeversorgung auf Basis erneuerbarer Energieträger Link zur Förderung kopieren

Die Forcierung von Energieversorgungsanlagen mit erneuerbaren Energieträgern stellt ein besonderes Ziel der Tiroler Energiepolitik dar und steht damit im Einklang mit der Strategie des Bundes zur Erreichung des Klimazieles insbesondere in Verbindung mit der dabei notwendigen deutlichen CO2-Reduktion.

Es werden folgende Investitionsvorhaben unterstützt:

  • Biomasse Nahwärmeanlagen
  • Neubau, Ausbau und Verdichtung von Wärmeverteilnetzen auf Basis von Biomasse, Geothermie oder industrieller Abwärme
  • Optimierung von Nahwärmeanlagen
  • Erneuerung von Kesselanlagen in bestehenden Biomasse-Nahwärmeanlagen
  • Geothermische Nahwärmeanlage.

Diese Förderschwerpunkte sind identisch mit den gleichlautenden Förderschwerpunkten der „Umweltförderung im Inland“ des Bundes, abgewickelt durch die Kommunalkredit Public Consulting GmbH (KPC). 

Die Förderung beträgt je nach Fördermaßnahme 30% der förderbaren Kosten zuzüglich allfälliger Zuschläge, wobei bei diesen Maßnahmen eine gemeinsame Bundes- und Landesförderung im Verhältnis 60:40 vorgesehen ist.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Land Tirol, Abteilung Wirtschaftsförderung und Fördertransparenz
Heiliggeiststraße 7, 6020 Innsbruck

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 19.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Rahmenrichtlinie für die Wirtschaftsförderung des Landes Tirol; Richtlinie "Wirtschaftsförderungsprogramm Nachhaltigkeit und Ökologisierung"
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Anschlussförderung

Anschlussförderung zur „Umweltförderung im Inland“ des Bundes

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1061407