Keltenmuseum Hallein: Abgangsdeckung Link zur Förderung kopieren

Auf Grundlage des zwischen der Stadtgemeinde Hallein und dem Land Salzburg abgeschlossenen Statut haben sich das Land und die Stadtgemeinde verpflichtet, den durch sonstige Einnahmen nicht gedeckten Betriebsabgang zu jeweils 50 Prozent zu tragen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Land Salzburg, Abteilung 2: Kultur, Bildung, Gesellschaft und Sport; Referat 2/04 Kunst, Kultur und Kulturbetriebe
Postfach 527, 5010 Salzburg
+43 662 8042-2248
kunst-kultur@salzburg.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 01.01.2026)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Haushaltsplan samt Stellenplan, Rechnungsabschluss sowie allfällige Überschreitungen werden durch das Kuratorium genehmigt (Statut § 5 (4)). 

Rechtsgrundlage

Betriebsführungsvertrag zwischen dem Land Salzburg und der Stadtgemeinde Hallein vom 10.12.2014 Statut des Keltenmuseums Hallein vom 16.01.2012 Nachtrag zum Statut vom 01.01.2016

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1061332

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