Museen: Investitions- und Projektförderung Link zur Förderung

Neben den gemäß der jeweiligen Rechtsgrundlage des Museums festgelegten Gebarungsabgangsdeckung werden die hauptamtlich geführten Museen des Landes Salzburg durch weitere Zuwendungen seitens des Gesellschafters bzw. der Gesellschafter (zT paritätisch Stadtgemeinde Salzburg, Stadtgemeinde Hallein) für Investitionen oder Projekte gefördert. 

Dieser Antrag steht folgenden Zielgruppen zur Verfügung:
  • Non-Profit-Organisationen
  • Öffentlichen Einrichtungen

Bei Fragen wenden Sie sich an:

L5AL-20203 - Land Salzburg, Abteilung 2: Kultur, Bildung, Gesellschaft und Sport: Referat 2/03 Volkskultur, kulturelles Erbe und Museen
Zugallistraße 10, 5020 Salzburg
+43 662 8042-2615
volkskultur@salzburg.gv.at

Die Auszahlung der Förderung erfolgt als Einmalzahlung oder in Raten vor Verwendungsprüfung (allfällig Fördervertrag). 

Die widmungsgemäße Verwendung ist, sofern nichts anderes festgelegt, der zuständigen Fachabteilung mit folgenden Unterlagen nachzuweisen:

  • Formular Verwendungsnachweis
  • Gesamtkostendarstellung
  • Rechnungen inkl. Zahlungsbelege
  • allf. Tätigkeitsbericht
  • allf. weitere Unterlagen gem. Verständigungsschreiben

Rechtsgrundlage

Rechtsgrundlagen der hauptamtlich geführten Salzburger Museen (zB Gesellschafterverträge, Finanzierungsverträge, Statuten, Errichtungserklärungen, etc.) sowie allfällig geltende Förderrichtlinien

Leistungsart

Förderungen/Transferzahlungen

Referenznummer

1061324