Nationale Anti-Doping Agentur Austria GmbH, Bundeszuschuss Link zur Förderung

  • Gemäß  §2 Abs. 1 Z5 BSFG 2017 soll der Kampf gegen Doping durch die Bundes- Sportförderung gefördert werden. 
  • Zur Wahrnehmung der Aufgaben der Unabhängigen Dopingkontrolleinrichtung besteht eine gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit der Firma „Nationale Anti Doping Agentur Austria GmbH“ mit der Kurzbezeichnung „NADA Austria“.
  • Zur Deckung der Administrativkosten und Wahrnehmung der Aufgaben der Gesellschaft leistet der Bund, vertreten durch die Bundesministerin oder den Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport, jährlich einen Zuschuss. 

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport - Sportsektion (Sektion II)
Dampfschiffstraße 4
1030 Wien
01 716060-0
https://www.bmkoes.gv.at/sport/anti-doping/anti-doping-national/nada.html

Rechtsgrundlage

§ 2 Abs. 1 Z5 BSFG 2017 idgF § 5 Abs.5 ADBG 2021 idgF

Anschlussförderung

Festlegung jährlich in der Generalversammlung

Leistungsart

Förderungen/Transferzahlungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht begrenzt

Wirkungsziele

Österreichische Spitzensportlerinnen und Spitzensportler mit und ohne Behinderung in der Weltklasse positionieren

Referenznummer

1061308