Ziel der Investitionsförderung ist die Stärkung der wirtschaftlichen Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen in Tirol. Förderwürdig sind Investitionsvorhaben, die eine wesentliche Verbesserung der Betriebsstruktur und/oder eine Verbesserung des Angebotes im Bereich der kleinstrukturierten Tiroler Wirtschaft zum Ziel haben.
Beherbergungs- und Gastronomiebetriebe sind im Rahmen dieser Förderschiene nicht antragsberechtigt - diese Betriebe können im Bereich "Tiroler Tourismus und Regionalität" gefördert werden.
Förderung für Kleinst- und Kleinunternehmen (Investitionsvolumen 20.000 Euro bis 700.000 Euro):
Gegenstand der Förderung:
- Erzeugung neuer und/oder höherwertiger Produkte
- Anwendung neuer Technologien / Prozesse
- Erbringung neuer und/oder qualitativ höherwertiger Dienstleistungen
- Betriebsneugründungen/Ansiedelungen
- Schaffung/Verbesserung betrieblicher Mitarbeiterinfrastruktur.
Förderung für Unternehmen im produzierenden Bereich (Investitionsvolumen ab 700.000 Euro):
Gegenstand der Förderung:
Im Rahmen dieser Förderung sind Investitionen mit besonderer technologischer und regionalwirtschaftlicher Bedeutung, die eine Verbesserung der regionalen Betriebsstruktur, der regionalen Arbeitsmarktlage und/oder eine Steigerung der Innovationsfähigkeit zum Ziel haben, förderwürdig. Dieser Schwerpunkt bezieht sich auf Unternehmen des produzierenden Sektors.
In diesem Zusammenhang können insbesondere nachstehend angeführte Vorhaben unterstützt werden:
- Betriebsansiedelungen
- Produkt- und Verfahrensinnovationen (z.B. Umsetzung von F&E-Ergebnissen in Produktion)
- Einführung neuer innovativer Technologien
- Technologieorientierte Betriebserweiterungen.