Tiroler Investitionsförderung Link zur Förderung

Ziel der Investitionsförderung ist die Stärkung der wirtschaftlichen Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen in Tirol. Förderwürdig sind Investitionsvorhaben, die eine wesentliche Verbesserung der Betriebsstruktur und/oder eine Verbesserung des Angebotes im Bereich der kleinstrukturierten Tiroler Wirtschaft zum Ziel haben.

Beherbergungs- und Gastronomiebetriebe sind im Rahmen dieser Förderschiene nicht antragsberechtigt - diese Betriebe können im Bereich "Tiroler Tourismus und Regionalität" gefördert werden.

Förderung für Kleinst- und Kleinunternehmen (Investitionsvolumen 20.000 Euro bis 700.000 Euro):

Gegenstand der Förderung:

  • Erzeugung neuer und/oder höherwertiger Produkte
  • Anwendung neuer Technologien / Prozesse
  • Erbringung neuer und/oder qualitativ höherwertiger Dienstleistungen
  • Betriebsneugründungen/Ansiedelungen
  • Schaffung/Verbesserung betrieblicher Mitarbeiterinfrastruktur.

Förderung für Unternehmen im produzierenden Bereich (Investitionsvolumen ab 700.000 Euro):

Gegenstand der Förderung:

Im Rahmen dieser Förderung sind Investitionen mit besonderer technologischer und regionalwirtschaftlicher Bedeutung, die eine Verbesserung der regionalen Betriebsstruktur, der regionalen Arbeitsmarktlage und/oder eine Steigerung der Innovationsfähigkeit zum Ziel haben, förderwürdig. Dieser Schwerpunkt bezieht sich auf Unternehmen des produzierenden Sektors.

In diesem Zusammenhang können insbesondere nachstehend angeführte Vorhaben unterstützt werden:

  • Betriebsansiedelungen
  • Produkt- und Verfahrensinnovationen (z.B. Umsetzung von F&E-Ergebnissen in Produktion)
  • Einführung neuer innovativer Technologien
  • Technologieorientierte Betriebserweiterungen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Abteilung Wirtschaftsförderung und Fördertransparenz
Heiliggeiststraße 7
6020 Innsbruck

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 05.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.
  • Belegkontrolle
  • Fallweise Vor-Ort-Kontrolle

Rechtsgrundlage

Rahmenrichtlinie für die Wirtschaftsförderung des Landes Tirol, Richtlinie "Wirtschaftsförderungsprogramm Wachstum und Innovation"
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1061266