GSP 23-27: Landwirtschaftliche Einkommensunterstützung Link zur Förderung

Die Landwirtschaftliche Einkommensunterstützung dient dem Ziel der Unterstützung tragfähiger landwirtschaftlicher Einkommen. Mit dieser Intervention werden die Unterschiede zwischen den landwirtschaftlichen Einkommen und den Einkommen der restlichen Wirtschaft sowie die Schwankungen der landwirtschaftlichen Einkommen reduziert. 

Die Basiszahlung für Heimgutflächen wird im gesamten Bundesgebiet als einheitliche Flächenzahlung für förderfähige Heimgutflächen gewährt.

Die Basiszahlung für Almweideflächen wird für traditionelle extensive Almweideflächen im gesamten Bundesgebiet als einheitliche Flächenzahlung  für förderfähige Almweideflächen gewährt.

Die Umverteilungszahlung ist die zusätzliche Zahlung für die ersten 40 ha Heimgutfläche für alle Betriebe. Dadurch werden kleinere Betriebe gegenüber größeren Betrieben stärker gefördert. Die Umverteilungszahlung trägt zu einer zielgerichteten und ausgewogenen Verteilung der Direktzahlungen bei.

Die Zahlung für Junglandwirtinnen und Junglandwirte soll den erstmaligen Einstieg als Betriebsleiterin bzw. Betriebsleiter durch eine zusätzliche Prämienzahlung in den ersten fünf Jahren erleichtern.

Die Almauftriebsprämie wird für den Auftrieb von Rindern, Mutterschaften und -ziegen auf Almen im gesamten Bundesgebiet gewährt. Diese tierbezogene Zahlung fördert gezielt den Auftrieb von raufutterverzehrenden Tieren auf traditionelle extensive Almweideflächen.  

  • BISS 21-01 - Einkommensgrundstützung für Nachhaltigkeit für Heimgutflächen (Basiszahlung für Heimgutflächen)
  • BISS 21-02 - Einkommensgrundstützung für Nachhaltigkeit für Almweideflächen (Basiszahlung für Almweideflächen)
  • CRISS 29-01 - Ergänzende Umverteilungseinkommensstützung für Nachhaltigkeit (Umverteilungszahlung)
  • CIS-YF 30-01 - Ergänzende Einkommensstützung für Junglandwirtinnen und Junglandwirte (Zahlung für Junglandwirtinnen und Junglandwirte)
  • CIS 32-01 - Gekoppelte Einkommensstützung für den Auftrieb von Rindern, Mutterschafen und -ziegen auf Almen (Almauftriebsprämie)

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Agrarmarkt Austria
https://ama.at/dfp/home

Rechtsgrundlage

Marktordnungsgesetz 2021; GAP-Strategieplan-Anwendungsverordnung; GAP-Strategieplan Österreich 2023-2027
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen/Transferzahlungen

Budgetiertes Volumen

3.387,9 Mio. Euro

Wirkungsziele

Zukunftsraum Land - nachhaltige Entwicklung eines vitalen ländlichen Raumes sowie Sicherung einer effizienten, ressourcenschonenden, flächendeckenden landwirtschaftlichen Produktion und der in- und ausländischen Absatzmärkte

Referenznummer

1061209