EGFL 2023-2027: Imkereiförderung Link zur Förderung kopieren

Die Imkereiwirtschaft ist ein Sektor, dessen wichtigste Funktionen die Erzeugung von Honig und anderen Imkereiprodukten sowie die Erhaltung des ökologi­schen Gleich­gewichts sind.

Ziele dieser Maßnahme sind daher insbesondere die Erhaltung einer gesunden, flächendeckenden Bienenhaltung und Imkereiwirtschaft, die Sicherstellung der unverzichtbaren Bestäubungsfunktion der Bienen für die landwirtschaftlichen Nutzpflanzen und darüber hinaus für das gesamte Ökosystem sowie die Bekämpfung und Prävention von Bienenkrankheiten auf Grundlage des Österreichischen Bienengesundheitsprogramms 2016. Die Weiterentwicklung und Verbesserung der Kenntnisse und Fähigkeiten der Imkerinnen und Imker, insbesondere auch in der biologischen Bienenhaltung, die Weiterentwicklung und Verbesserung der hohen Produktqualität und Einhaltung der gesetzlichen Rückstandshöchstwerte der Imkereiprodukte sowie die Verbesserung der Wirtschaftlichkeit der Honigproduktion durch Zucht genetisch leistungsstarker und krankheitsresistenter Bienenvölker (Leistungsprüfung und Zuchtwertschätzung) sind daher essentiell.

Die Imkereiförderung wird über die Agrarmarkt Austria (AMA) abgewickelt. Imkerinnen und Imker können Zuschüsse für Investitionen in die technische Ausstattung oder den Ankauf von imkerlichen Kleingeräten beantragen. Darüber hinaus werden einzelbetriebliche Beratungen im Rahmen des Honigqualitätsprogramms, spezielle Betriebsberatungen und Betriebserhebungen im Bereich der Bienengesundheit sowie die praktische Bekämpfung der Varroatose durch Sachverständige gefördert.

Dem Bereich der Bienengesundheit wird durch gezielte Aus- und Weiterbildungsangebote auf Basis des "Österreichischen Bienengesundheitsprogramms 2016"spezielles Augenmerk geschenkt. Insbesondere werden jedoch auch für Neueinsteigerinnen und Neueinsteiger spezielle Maßnahmen ergriffen. Mit der Förderung von sogenannten "Neueinstiegspaketen", bestehend aus Magazinbeuten, Kunstschwärmen und Reinzuchtköniginnen in Verbindung mit einem Grundkurs wird eine breite Basis für den Einstieg vieler neuer Imkerinnen und Imker gelegt um eine Steigerung der österreichischen Produktion von Honig und anderen wertvollen Bienenerzeugnissen zu erreichen.

Diese Maßnahme besteht aus den folgenden Interventionen:

  • Interventionscode 55-01 – Aus- und Weiterbildung, Beratungsdienst
  • Interventionscode 55-02 – Einstieg in die Bienenhaltung, Umstieg in die biologische Bienenhaltung, Biofuttermittel
  • Interventionscode 55-03 – Netzwerkstelle Biene Österreich
  • Interventionscode 55-04 – Investitionen im Imkereisektor
  • Interventionscode 55-05 – Bienenzucht (Leistungsprüfung, Zuchtwertschätzung, Vatervölker, künstliche Besamung)
  • Interventionscode 55-06 – Unterstützung von Analyselabors
  • Interventionscode 55-07 – Angewandte Forschung und Innovation im Bereich der Imkerei
  • Interventionscode 55-08 – Kommunikation, Sensibilisierung für hochwertige Imkereierzeugnisse, Marktbeobachtung
Dieser Antrag steht folgenden Zielgruppen zur Verfügung:
  • Unternehmen
  • Non-Profit-Organisationen
  • Öffentlichen Einrichtungen

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Agrarmarkt Austria
Dresdner Straße 70
1200 Wien
050 3151-0
office@ama.gv.at
https://www.ama.at/home

Rechtsgrundlage

Sonderrichtlinie Imkereiförderung 2023-2027

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

14,2 Mio. Euro

Wirkungsziele

Zukunftsraum Land - nachhaltige Entwicklung eines vitalen ländlichen Raumes sowie Sicherung einer effizienten, ressourcenschonenden, flächendeckenden landwirtschaftlichen Produktion und der in- und ausländischen Absatzmärkte
Das Vorhaben trägt zur Maßnahme "Rechtliche Umsetzung der EU-Vorgaben zur GAP nach 2022" für das Wirkungsziel "Nachhaltige Entwicklung moderner und vitaler ländlicher Regionen sowie Sicherung einer wettbewerbsfähigen, multifunktionalen und flächendeckenden österreichischen Landwirtschaft auf der Basis bäuerlicher Familienbetriebe und der in- und ausländischen Absatzmärkte sowie die Verfügbarkeit von leistungsfähigen Breitbandnetzen" der Untergliederung 42 Landwirtschaft, Regionen und Tourismus im Bundesvoranschlag des Jahres 2023 bei.

Referenznummer

1061175