Kapazitätskostenunterstützung Gasdiversifizierung Link zur Förderung

Ziel des Gasdiversifizierungsgesetzes 2022 („GDG 2022“) ist die Erhöhung der Resilienz der Volkswirtschaft durch Reduktion der Abhängigkeit von russischem Erdgas durch die Abfederung der Zusatzkosten der Diversifizierung zur Entlastung der Unternehmen.

Finanzierbare Kosten

Kapazitätskosten, die für tatsächlich durchgeführte Transporte zur erstmaligen Einspeisung von Erdgas aus nichtrussischen Quellen im Zeitraum 1. Juli 2022 bis 31. Dezember 2022 in das Netz in ein österreichisches Marktgebiet angefallen sind.

Die Höhe des Mitteleinsatzes ist mit 4,20 EUR/MWh (netto) begrenzt.

Laufzeit

Die Maßnahme gilt für durchgeführte Transporte zur erstmaligen Einspeisung von Erdgas aus nichtrussischen Quellen im Zeitraum 1. Juli 2022 bis 31. Dezember 2022.

Was kann nicht gefördert werden?
  • Kapazitätskosten für Erdgas bei dem nachgewiesen werden kann, dass es aus russischer Herkunft stammt
  • Kapazitätskosten die nicht im Zeitraum von 1. Juli 2022 bis 31. Dezember 2022 liegen
  • Anträge, die nach 30.06.2023 gestellt werden
  • Ansuchen natürlichen oder juristischen Person oder eingetragenen Personengesellschaften, die nicht netzzugangsberechtigt in Österreich nach § 7 Abs 1 Z 47 GWG 2011 sind
Dieser Antrag steht folgender Zielgruppe zur Verfügung:
  • Unternehmen

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Austria Wirtschaftsservice GmbH
1120 Wien, Rechte Wienzeile 225
+43 1 501 75 - 0
post@aws.at
https://www.aws.at/

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 12.11.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Bundesgesetz über die Förderung des Ausstiegs aus russischem Erdgas und der Diversifizierung des Erdgasbezugs aus anderen Quellen; Richtlinien gemäß § 3 (1) Z 1 Gasdiversifizierungsgesetz 2022 der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen (BMF
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

400 Mio. Euro

Wirkungsziele

Ziel ist die Erhöhung der Resilienz der Volkswirtschaft durch Reduktion der Abhängigkeit von russischem Erdgas.

Referenznummer

1061126