Filmförderung: Förderung nach dem Standortprinzip Österreichisches Filminstitut (ÖFI+) Link zur Förderung

„ÖFI+“ ist eine Standortförderung für österreichische Kinofilme, die bei Erfüllung bestimmter Kriterien automatisch gewährt wird. Ziel ist es , die Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Filmbranche, die Attraktivität des Filmstandorts und die Wertschöpfung in Österreich zu steigern. Zudem bietet das Förderprogramm besondere Anreize zu ökologisch nachhaltigem Produzieren und zu einer Gleichstellung der Geschlechter. Die Standortförderung verbessert die Rahmenbedingungen für das Kinofilmschaffen in Österreich und insbesondere die finanzielle Planungssicherheit für die Branche. Im Rahmen der Standortförderung wird neben der Produktion auch die Verwertung österreichischer Filme unterstützt. Basis beider Förderungsbereiche sind die anerkannten, steuerlich relevanten Kosten in Österreich.

Dieser Antrag steht folgender Zielgruppe zur Verfügung:
  • Unternehmen

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Österreichisches Filminstitut
Spittelberggasse 3,
Stiftgasse 6, 1070 Wien
(+43) 1 526 97 30
office@filminstitut.at
https://www.filminstitut.at/

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 03.10.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

https://filminstitut.at/foerderung/antragstellung/oefi-plus

Rechtsgrundlage

Filmförderungsgesetz 1980 idgF, Förderungsrichtlinien Filminstitut
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Anschlussförderung

Voraussetzung ist eine zugesagte Förderung anderer nationaler und regionaler Förderstellen

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

15,1 Mio. Euro

Wirkungsziele

Nachhaltige Verankerung von zeitgenössischer Kunst in der Gesellschaft sowie Gewährleistung stabiler Rahmenbedingungen für Kunstschaffende.

Referenznummer

1061100