Gefördert wird eine bedarfsorientierte Energiesparberatung für private, armutsbetroffene Haushalte, sowie der Austausch ineffizienter Geräte gegen energieeffiziente Geräte. Der Austausch der Geräte erfolgt auf Basis einer vorab durchgeführten Energiesparberatung.
Die Beratung erfolgt durch einen fachkundigen Energieberater. Die Maßnahmen müssen durch diesen vorgeschlagen werden.
Förderungsfähige Geräte sind:
• Kühl-/Tiefkühlschränke
• Kühl-Gefrier-Kombinationen
• Geschirrspüler
• Waschmaschinen
• E-Herde und Backöfen
Die Förderung für die Energiesparberatung beträgt 100% der Kosten und beinhaltet Anfahrt, Beratung und Administrationsaufwand.
Die Förderung für den Gerätetausch beträgt 100% der Kosten und beinhaltet die Gerätekosten, Lieferung, Montage, Einschulung sowie die Entsorgung des Altgeräts.
Dieses Förderungsprogramm erfolgt in Kooperation mit dem Klima- und Energiefonds.