go-international IO-VIII Bildungsscheck Link zur Förderung

Gezielte Weiterbildungsmaßnahmen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der eigenen Auslandsniederlassung(en) erhöhen deren Qualifikationsgrad und damit die Resilienz des österreichischen Unternehmens im In- und Ausland. Dies stellt einen wichtigen Beitrag zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Österreichs dar.

Gefördert werden 50% der nachgewiesenen, förderbaren Nettokosten.

Förderbar sind Weiterbildungsmaßnahmen mit einer maximalen Dauer von 6 Monaten. Der inhaltliche Fokus soll auf Betriebswirtschaft/Internationalisierung liegen. Schulungen können in Form von Online- und/oder Präsenzkursen stattfinden und von folgenden Experten erbracht werden:

Österreichische qualifizierte Weiterbildungsanbieter oder deren Auslandsniederlassungen bzw. Lizenz–/Franchisenehmer

Dieser Antrag steht folgender Zielgruppe zur Verfügung:
  • Unternehmen

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Stubenring 1, 1010 Wien
+43 1 711 00 0
go-international@bmaw.gv.at
http://www.bmaw.gv.at

Wirtschaftskammer Österreich
Wiedner Hauptstraße 63, 1040 Wien
+43 5 90 900
go-international@wko.at
http://www.go-international.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 12.11.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Die Antragstellung ist gebührenfrei

Rechtsgrundlage

Vereinbarung (Kooperationsvereinbarung) zwischen einerseits dem Bund, vertreten durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMAW) und andererseits der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) über die Zusammenarbeit im Bereich der Internationalisierungsoffensive go-international (IO-VIII); Richtlinie Bildungsscheck
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

0,3 Mio. Euro

Wirkungsziele

Stärkung der österreichischen Außenwirtschaft

Referenznummer

1061035